HTC gibt offizielles Statement zum möglichen Verkaufsverbot in Deutschland ab

An diesem Wochenende kam die Hiobsbotschaft auf, dass HTC eventuell aufgrund einer Patentverletzung keine 3G-Modelle mehr in Deutschland verkaufen dürfte. Der Grund für dieses eventuelle Verkaufsverbot wäre ein Patent aus dem Hause IPCom, das Patent EP1186789 für UMTS Geräte. IPCom hat dieses Patent im Jahre 2007 von Bosch erworben. Es handelt sich hierbei um ein “Verfahrung zur Priorisierung von Nutzern in einem UMTS-Mobilfunknetz”.

Nach den heftigen Gerüchten, dass HTC keine Geräte mehr in Deutschland verkaufen dürfte, haben sie jetzt eine direkte Stellungnahme abgegeben. Laut der Aussage von HTC soll nur ein Gerät von dem Urteil betroffen sein, welches dadurch nicht mehr in Deutschland verkauft werden darf. Alle anderen Geräte haben angepasste UMTS-Standards. Deshalb geht HTC nicht davon aus, dass diese ebenfalls durch die Patentverletzung verboten werden.

Somit liegt einem erfolgreichen Weihnachtsgeschäft nichts mehr im Wege. Die bevorstehenden Geräten (HTC Zeta) könnten zusätzlich für positive Zahlen sorgen. Zum Ende noch das offizielle Statement von HTC:

To clarify reports regarding IPCom patent litigation on the Commercial Times (Taiwan), Economic Daily News, etc. on November 27, 2011
On November 25, 2011, HTC withdrew its appeal in the IPCom EP1186189 case, finding that the appeal had become redundant since the German Federal Patent Court had previously held the relevant claim of the patent to be invalid. IPCom’s original injunction covered only one HTC handset, which is now no longer sold in Germany. Furthermore, HTC has modified its implementation of the UMTS standards, so even in the unlikely case that the Mannheim court reinstates an injunction, it will have no impact on HTC’s sales in Germany. HTC hereby clarifies that this does not have any impact on HTC business in Germany.

via

Zuletzt aktualisiert: 15. Januar 2012


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