Nach Smart Home jetzt Smart Kinderzimmer – das neue Patent von Google

Google hatte bereits im Jahr 2012 einen Patentantrag eingereicht, der vernetzte Plüschtiere zeigt. Diese sind mit Technik ausgestattet die Interaktionen möglich macht. In den Augen befinden sich Kameras, in den Ohren Mikrofone und im Mund ist ein Lautsprecher. Dazu sollen Motoren angebracht sein um bestimmte Teile der Puppen beweglich zu machen. Damit sollen die Spielzeuge interagieren können.

Die Kurzfassung dazu liest sich durchaus problematisch:

An anthropomorphic device, perhaps in the form factor of a doll or toy, may be configured to control one or more media devices. Upon reception or a detection of a social cue, such as movement and/or a spoken word or phrase, the anthropomorphic device may aim its gaze at the source of the social cue. In response to receiving a voice command, the anthropomorphic device may interpret the voice command and map it to a media device command. Then, the anthropomorphic device may transmit the media device command to a media device, instructing the media device to change state.

Letztendlich werden hier Spielzeuge beschrieben, die mehr oder weniger ständig auf Standby sind und die Umgebung nach vorgegebenen Signalen absuchen um dann darauf reagieren zu können. Dabei sind die Signale nicht direkt näher definiert, es können aber beispielsweise auch Gesichtsausdrücke oder Gesten sein. Die Steuerung soll über Google Dienste erfolgen, die Speicherung der Daten über Google Server vorgenommen werden. Das ist aus datenschutzrechtlicher Sicht höchst bedenklich.

Prinzipiell werden die meisten Kinder auch heute bereits überwacht, wenn es auch in erster Linie gut erkennbare Babyphone sind, die mittlerweile neben Mikrofon und Kamera oft auch Bewegungsmelder und Infrarot haben. Die Speicherung der Daten extern ist aber in diesem Bereich eine ganz neue Dimension.

Das Patent wurde im Übrigen laut Googlewatchblog noch nicht erteilt (trotz der 3 Jahre Wartezeit). Möglicherweise sind die Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes ein Grund dafür, wobei es an sich im Patentrecht dafür keine rechtliche Handhabe gibt.


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