Telekom: Widerspruch gegen Big Data Analysen ist jetzt möglich

Telekom: Widerspruch gegen Big Data Analysen ist jetzt möglich – Die Telekom analysiert derzeit über das Tochterunternehmen Motionlogic GmbH die Mobilfunk-Daten der eigenen Kunden. In anonymisierter Form werden diese Daten an die Motionlogic GmbH weiter gegeben um dort beispielsweise Hochrechnungen über Verkehrsflüsse erstellen zu können. Die Analyse erfolgt dabei anhand von drei Profilgruppen, in die Kunden einsortiert werden:

  • Altersgruppe (10-Jahres-Schritte)
  • Geschlecht
  • Postleitzahl (erste 4 Stellen)

Kunden, die nicht auf diese Art der Big Data Analyse erfasst werden wollen, müssen dem aktiv widersprechen. Dann werden keine Daten an die Motionlogic GmbH weiter gegeben und auch nicht ausgewertet. Wer nicht widerspricht nimmt automatisch an diesem Programm teil. Zukünftig soll der Widerspruch über die Seite http://www.optout-service.telekom-dienste.de/public/index.jsp möglich sein, allerdings ist dieser Service noch nicht geschaltet. Wer bereits jetzt widersprechen möchte kann dies über die Rufnummer 0800-0005608 tun.

Widerspruch betrifft nur die Big Data Analyse durch die Motionlogic GmbH

Der Widerspruch schützt allerdings nicht vor der Speicherung der Daten durch die Telekom direkt. Das Unternehmen sammelt im Mobilfunk-Bereich (aber auch bei Festnetz Kunden) sehr viele Daten und speichert diese teilweise bis zu 180 Tage. Im Wiki des AK Vorrat sind dazu die Details festgehalten:

  • Verbindungsdaten (eingehende Verbindungen) einschließlich IMSI und IMEI: 30 Tage.
  • Verbindungsdaten (ausgehende Verbindungen): 80-180 Tage, bei Flatrate 30 Tage,
  • IMSI und IMEI: 30 Tage, auf Kundenwunsch Löschung aller Verbindungsdaten mit Rechnungsversand.
  • Verbindungsdaten (erfolglose ausgehende Verbindungsversuche): bei Prepaidkarten 30 Tage, sonst keine Speicherung.
  • Standortdaten (ein- und ausgehende Verbindungen): 30 Tage.
  • IP-Adressen bei Internetzugang: 30 Tage.
  • IP-Adressen UMTS-Netz: keine Rückverfolgung möglich (NAT ohne Portspeicherung).

Diese Daten werden nach Auskunft der Telekom benötigt um beispielsweise Abrechnungen zu erstellen. Polizei und Staatsanwaltschafen (aber beispielsweise auch Rechteinhaber) können im Speicherzeitraum mit richterlicher Genehmigung darauf zugreifen.  Ein Widerspruch dagegen ist leider nicht möglich und ein Wechsel zu einem anderen Anbieter hilft auch nicht viel, denn die Speicherfristen unterscheiden sich nur in geringem Umfang bzw. sind die Speicherfristen bei der Telekom schon vergleichsweise gering.

(via iphone-ticker.de)

Zuletzt aktualisiert: 4. Mai 2015


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