Apple: Wischgeste-Patent landet vor dem Bundesgerichtshof

Der Patentstreit um die Wischgeste zur Entsperrung der iPhones geht weiter. Ursprünglich hatte Motorola gegen dieses Patent geklagt und bemängelt, dass darin keine technische Neuerung enthalten wäre die für ein Patent ausschlaggebend ist. Das Bundespatentgericht schloss sich dieser Ansicht an und erklärte das Apple Patent Nummer EP1964022 bereits im Jahr 2013 für nichtig. Dagegen geht Apple nun beim Bundesgerichtshof (BGH) in Berufung und hofft darauf, dass der Patentanspruch bestätigt wird. Bis es zu einer Entscheidung in dieser Sache kommt und wie die Entscheidung letztendlich ausfallen wird ist aber noch vollkommen offen.

De Bundesgerichtshof hat dazu erklärt:

Das Streitpatent betrifft eine Maßnahme zum Entsperren einer tragbaren elektronischen Vorrichtung mit berührungsempfindlicher Anzeigevorrichtung (Touchscreen), bspw. ein Mobiltelefon. Nach den Ausführungen der Patentschrift war es bekannt, Touchscreens gegen unabsichtliche Funktionsauslösung durch zufälligen Berührungskontakt zeitweise zu sperren.

Prinzipiell hat das Patent auch viel von seiner Bedeutung verloren. War es bei früheren Modellen noch Standard, die Geräte per Wischen zu entsperren ist es mittlerweile eher der Fingerabdruck Sensor, der dafür genutzt wird. Falls der BGH gegen Apple entscheidet dürfte es also für das Unternehmen zu verschmerzen sein.

Apple hatte erst vor wenigen Tagen ein wichtiges Geschmacksmuster verloren, auf dem der Patentprozess gegen Samsung fußte. Das Unternehmen hatte sich das typische Design des iPhone (Rechteck mit runden Kanten) schützen lassen und Samsung verklagt, weil deren Geräte diesem Design folgten. Das US-Patent and Trademark Office (USPTO)  hat diesen Schutz nun aufgehoben und damit eine wichtige Grundlage für die Klagen gegen Samsung zunichte gemacht. Wie sich das auf weitere Prozesse auswirken wird ist aber noch unbekannt. Die große Welle von Patentklagen scheint damit auf jeden Fall beinahe beendet.

Zuletzt aktualisiert: 25. August 2015


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