Speicherung von SMS Inhalten – Telekom und O2 widersprechen … ein wenig

Speicherung von SMS Inhalten – Telekom und O2 widersprechen … ein wenig – Die Enthüllungen des AK Vorratsdatenspeicherung zur Erfassung von SMS Inhalten durch die Telekom, Vodafone und O2 sorgt weiter für Wirbel. Zwei der drei angesprochenen Unternehmen (die Telekom und O2) haben den Vorwürfen zur massenhaften Speicherung von SMS Inhalten mittlerweile widersprochen – allerdings sich damit eher noch weiter in Bedrängnis gebracht, denn das Dementi war gleichzeitig eine Bestätigung für die illegale Praxis der Speicherung vom Inhalten von SMS.

O2 speichert zur Störungssicheurng ohne Rechtsgrundlage

Auf Heise haben sich die Unternehmen mittlerweile geäußert und O2 hat zugegeben, zur Störungssuche die SMS ungefiltert zu speichern und damit auch die Inhalte zu erfassen. Man beruft sich dabei auf §100 TKG in dem es heißt:

Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter die Bestandsdaten und Verkehrsdaten der Teilnehmer und Nutzer erheben und verwenden, um Störungen oder Fehler an Telekommunikationsanlagen zu erkennen, einzugrenzen oder zu beseitigen.

Das ist soweit durchaus interessant, denn die Inhalte der SMS sind aber weder Bestandsdaten noch Verkehsdaten sondern eben Inhalte. Eventuell war die Rechtsabteilung bei den Aussagen gerade außer Haus. Für die  Speicherung von Inhalten gibt es auch in diesem Paragraphen keine Ausnahme. Zu diesem Ergebnis kommt auch die Datenschutzbeauftragte des Bundes in ihrer Prüfung. Im Schreiben heißt es:

Für Zwecke des § 100 Abe. 1 TKG werden bei Te!efonica GmbH & Co KG die lnhalte von SMS ohne Rechtsgrundlage gespeichert.

Fehlerhafte Angaben bei der Telekom-Auskunft?

Die Telekom erklärt gegenüber Heise, die Inhalte von SMS nur bei nicht erfolgten Zustellversuchen zu speichern und auch das nur für maimal 2 Tage. Diese Ausrede hatte das Unternehmen auch bereits bei der Prüfung durch die Datenschutzbeauftragte versucht, musste dann aber korrigieren:

Nach Rücksprache hat uns die Fachabteilung mitgeteilt, dass entgegen unserer Aussage von zuletzt, eine Trennung der Verkehrsdatenanteile und der Inhaltsanteile nicht stattfindet. Daher werden die kompletten SMS bis zum Ablauf der Speicherfrist von 7 Tagen aufbewahrt.

Warum man jetzt die alte Geschichte von der Trennen von Inhalten und Metadaten wieder heraus holt bleibt unklar. Eventeull hätte man auch vor dem Interview bei heise nochmal mit der Technik Rücksprach halten sollen.

Den gesamte Schriftverkehr mit den Providern gibt es hier online.

Prinzipiell muss ein Kunden also davon ausgehen, dass sein SMS Inhalte rechtswidrig gespeichert werden, denn man sieht von außen nicht ob O2 gerade für Störungssicherungs-Zwecke die Kommunikation mitschneidet oder ob der Gegenüber die SMS auch empfängt oder sie bei der Telekom für eine Woche zwischen gespeichert wird. Bleibt zu hoffen, das die Datenschutzbeauftrage des Bundes hier konsequent bleibt und diese Fälle weiter verfolgt.

Zuletzt aktualisiert: 19. Oktober 2015


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