Mytaxi unterliegt vor Gericht – Rabatte auf Taxitarife als illegal erklärt

Die Rabatt-Aktionen von Mytaxi sind unzulässig – das entschied am Dienstag, den 19. Januar, das Landgericht in Frankfurt. Im Jahr 2010 wurde die App Mytaxi in Hamburg veröffentlicht. Mit der App ist es Nutzern möglich, ein Taxi per Smartphone zu bestellen und zu bezahlen. Mittlerweile sind rund 45.000 Taxis weltweit mit dem Programm verbunden.

Da in den meisten Smartphones ein integriertes Navigationssystem verbaut ist, kann der Nutzer die Position zwischen sich und den angeschlossenen Taxis sehen. Wird das nächstgelegene Taxi bestellt, kann der Fahrgast die Anfahrt live verfolgen. Des Weiteren kann der Nutzer durch die Mytaxi-App ein Bild, die Telefonnummer und weitere Infos vom Fahrer selbst erhalten. Ein Fahrpreisrechner ist ebenfalls vorhanden. Entscheidet sich ein Taxifahrer die Mytaxi-App zu nutzen, muss er eine Gebühr von 79 Cent pro Tour zahlen.

Inzwischen ist Mytaxi eine Tochtergesellschaft von Daimler. Dank Daimlers Unterstützung warb die App mit einem Preisnachlass von 50 Prozent. Obwohl die Fahrgäste lediglich die Hälfte zahlen sollten, erhielt der Taxifahrer den vollen Preis. Die Differenz wurde von Daimler erstattet. Hiergegen gingen die Genossenschaft der Taxizentralen und die App-Betreiber Taxi Deutschland vor und reichten eine Klage ein. Das Landgericht Frankfurt entschied am 19. januar, dass ein solcher Rabatt unzulässig ist.

Die Begründung des Urteils ist, dass Preisnachlässe auf behördlich festgelegte Taxitarife weder nach oben noch nach unten verändert werden dürfen. Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, begrüßte das Urteil.

„Diese Entscheidung ist positiv für Verbraucher und für die mittelständischen Taxibetriebe und Taxizentralen, denn Mytaxi-Aktionen täuschen nur vor, Taxifahrten könnten billiger sein. Dabei wird der Rabatt vom finanzstarken globalen Unternehmen Daimler subventioniert. Mytaxi und Daimler warten mit einer Gewinnabschöpfung einfach, bis man den Ruftaxi-Mittelstand mit seinen rund Zehntausend Arbeitsplätzen vom Markt gedrängt hat. Ist die Konkurrenz tot und die Tarifpflicht aufgeweicht, kann der Kunde nichts mehr gegen höhere Preise oder weniger Service tun.”

Taxis fallen unter den öffentlichen Personennahverkehr und dürfen daher keinem ruinösen Preiswettbewerb ausgesetzt werden. Der oben geschilderte Fall könnte zu einer Abschaffung der Tarifpflicht führen, was die Profitinteressen großer Unternehmen unterstreichen würde. Das Ergebnis wäre, dass die Nachfrage den Preis bestimmen würde. Hierbei würden Fahrgäste an Silvester oder Regentagen einen deutlichen Fahrpreis zahlen müssen.

Durch die Rabatt-Aktionen würde der Tarif aufgeweicht werden und die Tochtergesellschaft von Daimler könnte sich große Marktanteile sichern. Ab einer gewissen Marktmacht wird sich das Gewerbe in Richtung Großkonzernmonopol entwickeln. Die Folge von Monopolen ist, dass der Fahrgast weniger Leistung für höhere Preise erhält.


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