Nach nur 15 Jahren – Urheberabgaben für PC stehen fest

Viele der betroffenen PC und Desktop dürften schon lange im Schrott und Recycling gelandet sein, denn es hat immerhin 15 Jahr gedauert, bis sich die der Digitalverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaften auf die die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für PCs im Zeitraum 2001 bis 2007 einigen konnten. Die Urheberabgaben sind dabei die pauschalen Gebühren um private Kopien von Texten und Bildern auf den Geräten abzugelten. Der Streit hatte sich über viele Jahre hingezogen und ging über den Bundesgerichtshof (BGH) über das Bundesverfassungsgericht und bis hin zum Europäischen Gerichtshof.

Nach den Urteilen in dem Bereich haben sich die Vertreter nun außergerichtlich auch auf die Höhe der Gebühren geeinigt. „Wir haben eine vernünftige Lösung gefunden und bringen damit einen langjährigen Rechtsstreit zu einem einvernehmlichen Ende“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Für den Zeitraum 2001 bis 2007 müssen folgende Abgaben auf die Geräte gezahlt werden:

  • privater Verbraucher-PC 3,50 Euro
  • Business-PC 2 Euro

Für Verbraucher ändert sich aber nichts. Die Abgaben sind nicht vom Endkunden zu bezahlen, sondern müssen von den Herstellern abgeführt werden. Viele große Hersteller hatten bereits Rücklagen für diese Zahlungen gebildet, da klar war, dass etwas gezahlt werden mußte, aber nicht die Höhe fest geschrieben war.

Ab 2008 sind die Abgaben gesetzlich geregelt und betragen je nach Speichergröße der Geräte 3,20 bis 10,55 Euro pro PC. Die Abgaben sind ebenfalls direkt im Verkaufspreis mit enthalten.


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