Seit heute: Wechselwochen mit 19 Prozent Cash-Back bei Samsung

Samsung hat heute wieder eine neue Cashback Aktion gestartet und ermöglicht es Kunden damit, bis zu 19 Prozent der Verkaufspreises wieder zurück zu bekommen. Dazu wurde eine neue Aktionsseite gestartet: www.wechsel-wochen.de

Die Funktionsweise ist dabei wie immer: man kann ein Gerät bei einem der teilnehmenden Händler kaufen und sich dann auf der Aktionsseite registrieren. Dazu muss der Gerätecode des Modells hinterlegt werden. Danach werden die 19 Prozent Mehrwertsteuer für das entsprechende Gerät erstattet. Die Aktion ist allerdings zeitlich befristet und läuft vom 23.05. bis 04.06. 2016 als Verkaufszeitraum, die Registrierung der im Aktionszeitraum gekauften Modelle ist bis 18.6. möglich.

Folgende Geräte nehmen derzeit an der Aktion teil:

  • Galaxy TabPro S,
  • Galaxy Tab S2,
  • Galaxy View,
  • Galaxy S6/S6 edge/S6 edge+
  • Gear S2/classic

Die neuen Galaxy S7 Modelle und das Galaxy Note sind leider nicht mit in der Aktion dabei. Samsung scheint hier eher die Lagerbestände räumen zu wollen. Die Preisnachlässe sind dabei aber deutlich. So bekommt man bei Mediamarkt* oder SATURN* die Galaxy S6 bereits für 449 Euro, zieht man die 19 Prozent Rabatt durch Samsung noch ab, liegt der Preis sogar bei um die 370 Euro.

Das Unternehmen schreibt zu den Details:

Sie kaufen ein Galaxy TabPro S, Galaxy Tab S2, Galaxy View, Galaxy S6/S6 edge/S6 edge+ oder Gear S2/classic beim teilnehmenden Händler im Aktionszeitraum (23.05. bis 04.06.). Bis zum 18.04.06 registrieren Sie Ihr Gerät auf www.wechsel-wochen.de . Im Anschluss werden Ihnen 19 % Wechselbonus als Rückerstattung der Mehrwertsteuer des Kaufpreises (max. UVP) gewährt und auf Ihr Konto überwiesen.

Und im Kleingedruckten heißt es weiter:

Nur für private Endkunden ab 18 Jahren beim Erwerb eines Aktionsgerätes mit länderspezifischem Model Code bei teilnehmenden Händlern in Deutschland zwischen dem 23.05.2016 und dem 04.06.2016. Kunden sind selbst dafür verantwortlich, dass das von ihnen erworbene Gerät einen EAN Code aufweist, der zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Der individuelle Mehrwertsteuer- Rückerstattungsbetrag muss nach Erwerb des Aktionsgerätes beantragt werden. Dazu ist die Registrierung des Aktionsgerätes inkl. Kaufbeleg, Serien- und Modellnummer und die Angabe einer Kontoverbindung unter www.wechsel-wochen.de bis spätestens 18.06.2016 (Ausschlussfrist) erforderlich. Bei endgültiger Kaufrückabwicklung ist der Betrag zurückzuzahlen. Pro Haushalt Teilnahme mit maximal zwei Aktionsgeräten.

 


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