WhatsApp: Deutsche AGB sind Pflicht

Wie die Süddeutsche berichtet, hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband  erneut gegen WhatsApp durchgesetzt und auch vor dem Kammergericht Berlin das Verfahren um englische AGB bei WhatsApp gewonnen. Es gab dazu bereits verschiedene Urteile in unteren Instanzen und jedesmal ging WhatsApp in Berufung. Nun ist der Rechtsweg ausgeschöpft, das Unternehmen kann gegen das neue Urteil maximal noch eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof erreichen. Ob man diesen Weg gehen wird ist aber unklar.

Für die Verbraucher ist das Urteil auf jeden Fall ein wichtiger Schritt, denn sie verpflichtet das Unternehmen, die AGB für Verbraucher auch in deutscher Sprache anzubieten. Bisher gibt es das Vertragswerk mit mehreren tausend Wörtern nur in englischer Sprache.

Die Berliner Richter sahen diese Form der Darstellung als intransparent an und erkannten darin eine Benachteiligung der Nutzer. Die knapp 20 DIN A4 Seiten AGB dürften auch in deutscher Form schon sehr komplex zu lesen sein, in englischer Sprache haben Nutzer wohl keine Chance, alle enthaltenen Klauseln zu verstehen.

Dazu muss WhatsApp auch bei den Kontaktmöglichkeiten nachbessern. Nach dem deutschen Telemediengesetz reicht eine Email-Adresse als Kontakt nicht aus, man braucht auch eine zweite Möglichkeit, um direkte mit dem Anbieter in Kontakt treten zu können. Das wäre beispielsweise eine Telefon-Nummer oder ein Kontaktformular. Dies gibt es so bisher bei WhatsApp noch nicht.

Bisher gibt es noch keine Stellungnahme von WhatsApp zu dem Urteil, bleibt abzuwarten, wie das Unternehmen reagiert und ob und wann es AGB auch auf Deutsch geben wird. Falls keine Reaktion erfolgt droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.


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