EU Roaming Verordnung mit einigen teuren Schlupflöchern

Neue EU-Verordnung bietet Schlupflöcher für Anbieter beim Roaming. Es ist Sommer und wir sind mitten in der EM. Wer zeigen will, dass er live dabei ist und das nächste Siegtor von Deutschland per Whatsapp verschicken will, muss vor allem auf eins zurück greifen – Roaming. Durch Roaming können Nutzer auch im Ausland auf das Mobilfunknetz zugreifen. Doch mittlerweile ist die Nutzung von Roaming trotz Bestrebungen seitens der EU mit einigen Kostenfallen verbunden. I

Kostenfallen nach neuer Regelung

Die EU hat sich schon lange das Ziel gesetzt, die Mobilfunknutzung innerhalb der gesamten EU billiger zu machen. Bis 2017 will man sogar eine Abschaffung jeglicher Roaming Gebühren erreichen, sofern man sich innerhalb einer Fair-Use grenze befindet. Das heißt bei übermäßiger Nutzung dürfen wieder Gebühren anfallen. Im Mai 2016 machte man den nächsten Schritt zur kompletten Abschaffung. Mit der neuen EU-Verordnung hat man die Roaming Gebühren weiter gesenkt. Allerdings hat man auch einige Schlupflöcher geöffnet die Mobilfunkanbieter ausnutzen können.

Der Schritt in die richtige Richtung

Vor Mai 2016 galten verbindliche Obergrenzen für Roaming Gebühren. So dürften Mobilfunkanbieter höchsten 23 Cent pro Gesprächsminute für getätigte Anrufe verlangen und 6 Cent pro Minute für eingehende Anrufe. Bei einer SMS hat man sich auf 7 Cent geeinigt und bei mobiler Datennutzung auf 24 Cent pro Megabyte. Zusätzlich galt eine Obergrenze von 59,50 Euro fürs Surfen im Internet, die nicht überschritten werden dürfte. Ab Mai diesen Jahres kamen zu den alten Regelungen neue hinzu. Konzentrierte man sich vorher auf Preisobergrenzen, hat man nun die Preisaufschläge ins Visir genommen. Die Aufschläge dürfen ab sofort bestimmte Obergrenzen nicht überschreiten. Hier gilt: 6 Cent für abgehende Anrufe, 1 Cent für eingehende Anrufe, 2 Cent für SMS und 6 Cent pro Megabyte. In Verbindung mit der alten Regelung dürfen die Aufschläge und der Inlandspreis in Summe die vorgegebenen Preisobergrenzen nicht überschreiten. Das heißt ein abgehender Anruf darf im Ausland mit Inlandspreis und Roamingaufschlag nicht mehr als 23 Cent pro Gesprächsminute kosten. Liegt der Inlandspreis plus dem Roamingaufschlag unterhalb der Grenze, darf der Aufschlag bei abgehenden Anrufen nicht höher als 6 Cent sein.

Schlupflöcher bei Inlandstarifen

Auf den ersten Blick wirkt die Regelung sehr verbraucherfreundlich, allerdings bietet die EU Mobilfunkanbietern hier ein Schlupfloch. Denn verzichtet der Mobilfunkanbieter auf einen Aufschlag gilt der Inlandspreis ohne Obergrenze. Dementsprechend kann ein Mobilfunkanbieter für einen eingehenden Anruf mehr als 23 Cent pro Minute verlangen, wenn im Tarif vorab schon höhere Kosten veranschlagt werden. Somit kann man am Ende bei etwa 43 Cent pro Minute bei einem eingehenden Anruf landen. Bei Vodafone zahlt man zum Beispiel im Ausland 19 Cent pro SMS und das trotz Höchstgrenze von 7 Cent für Inlandspreis plus Roaming-Aufschlag. Vodafone verzichtet hier einfach auf einen Aufschlag und darf demnach den vollständigen Inlandstarif verlangen und kassiert so 12 Cent mehr als normalerweise.

Wer sich vor hohen Roaming Kosten schützen will sollte also entweder sein Datenverkehr im Auge behalten, ein Zweit-Handy nutzen, oder sich auf W-LAN beschränken und Apps nutzen.


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