Bundesnetzagentur greift durch – die Mitnahmen der Rufnummer wird jetzt RICHTIG billig

Bundesnetzagentur greift durch – die Mitnahmen der Rufnummer wird jetzt RICHTIG billig – die Bundesnetzagentur hat schon im letzten Jahr die Entgelte für die Mitnahme der alten Rufnummer zu einem anderen Anbieter überprüft und dabei festgestellt, dass diese deutlich zu hoch lagen. Bis über 30 Euro wurden teilweise dafür verlangt.

Daher hat die Behörde nun Maßnahmen ergriffen und die Absenkung dieser Entgelte angeordnet. Ab sofort dürften Anbieter für die Freigabe der alten Rufnummer und deren Übertragung zum neuen Anbieter nur noch maximal 6,82 Euro verlangen. Das ist deutlich weniger als der aktuelle Höchstbetrag.

Wir haben die Hürden beim Wechsel des Mobilfunkanbieters deutlich abgesenkt. Das fördert den Wettbewerb und davon profitieren die Verbraucher. Ab heute dürfen für die Portierung höchstens 6,82 Euro erhoben werden, bisher waren es oft rund 30 Euro“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Viele Mobilfunk-Unternehmen hatten dabei die Entgelte bereits freiwillig reduziert. Es gab aber auch einige Anbieter, denen die Bundesnetzagentur diese neue Höchstgrenze per Verordnung vorschreiben musste. Man schreibt im Original dazu:

Gegen diejenigen Mobilfunkanbieter, die nicht zu einer freiwilligen Absenkung bereit waren, wurden im Februar 2020 Verfahren der nachträglichen Entgeltüberprüfung eingeleitet. Auf Basis einer nationalen Vergleichsmarktbetrachtung wurde die Höhe des maximal zulässigen Entgelts auf einen Betrag von 6,82 Euro (brutto) festgelegt. Den Anbietern ist freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres Entgelt oder gar kein Entgelt zu erheben.

Nach den telekommunikationsrechtlichen Vorgaben zum Kundenschutz dürfen Verbrauchern nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. Die betroffenen Unternehmen (freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom und Telefonica) konnten in den Überprüfungsverfahren keine höheren Kosten nachweisen.

Das neue Entgelt ist dabei die maximale Obergrenze. Die Unternehmen dürfen also ab sofort keine höhere Entgelten mehr verlangen. Es steht aber den Anbieter frei, gar keine Kosten mehr zu erheben oder geringe Kosten in Rechnung zu stellen – es könnte für die Verbraucher also auch noch günstiger werden als die maximalen 6,82 Euro.

Zuletzt aktualisiert: 21. April 2020


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