Unzulässige Werbung für Corona-Schnelltests – Bundesnetzagentur schaltet Rufnummern ab – In der Corona Zeit ist die Bundesnetzagentur bereits im März gegen unzulässige Werbung für Masken und Schnelltests vorgegangen. Nun wurde man erneut aktiv und hat dabei mehrere Rufnummern abgeschaltet, die für solche unerwünschte Telefonwerbung mißbraucht wurden.
Betroffen sind dabei:
- 0241 98094690
- 0241 98094699
sowie weitere Rufnummern.
Die Bundesnetzagentur schreibt selbst zu den Hintergründen:
Die Werbefaxe der M.E. Handel & Consulting e.K. (MedicalOne) sollen die Empfänger zu einem Vertragsschluss animieren. Die Bundesnetzagentur ordnete die Abschaltung der in diesen Faxen als Kontakt angegebenen Rufnummern an. Das Unternehmen hatte eine vorausgegangene Abmahnung nicht beachtet und auch nach Rufnummernabschaltung fortgesetzt rechtswidrig agiert. Deshalb wurden zusätzlich weitere, nicht auf den Werbefaxen angegebene Rufnummern abgeschaltet. Obgleich diese Rufnummern noch nicht rechtswidrig genutzt wurden, erfolgte die Abschaltung präventiv.
Faxwerbung ist nach den Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Den Nachweis entsprechender Einwilligungen hat das werbende Unternehmen nicht erbracht.
Insgesamt sind seit Ende 2020 mehr als 4.000 Beschwerden bei der Bujndesnetzagentur eingegangen, bei denen für Corona Artikel geworben wurde. Häufig waren es dabei Werbefaxe mit Bestellmöglichkeiten. Regelmäßig soll unmittelbar durch Rücksendung eines übermittelten Formulars eine Bestellung erfolgen.
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Sportstudent und zuständig für die Tarifaktionen der einzelnen Anbieter sowie für die Kombiangebote und Bundles mit Handys und Smartphones. Mittlerweile meistens im Homeoffice, dennoch nach wie vor produktiv. Apple Fan. Falls ich eine Aktion übersehen habe – gerne Mail an mich.