Bundestag beschließt Herausgabe von Passwörter

Bundestag beschließt Herausgabe von Passwörter – Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz und damit gibt es eine ganze Reihe von Änderungen im Bereich von Internet und mobiler Telekommunikation. Mit der Neuerung wird das Telekommunikationsgesetz geändert und darin findet sich nun auch die Möglichkeit für Ermittlungsbehörden, von Diensteanbieter wie der Telekom oder Vodafone und anderen, neben den normalen Bestandsdaten auch die Passwörter abzufragen. Im Falle von Gefahr im Verzug kann diese Herausgabe sogar formlos angefordert werden.

Sollte es eine konkrete Wahrscheinlichkeit geben, dass jemand eine schwere Straftat plant, könnten die Zugangsdaten auch bereits im Vorfeld herausgegeben werden. Eine Straftat muss also noch gar nicht geschehen sein.

Im §173 des Telekommunikationsgesetztes heißt es zukünftig:

Wer Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, darf von ihm erhobene Bestandsdaten sowie die nach § 171 erhobenen Daten nach Maßgabe dieser Vorschrift zur Erfüllung von Auskunftspflichten gegenüber den in Absatz 3 genannten Stellen verwenden. Dies gilt auch für Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, geschützt wird. Die in eine Auskunft aufzunehmenden Daten dürfen auch anhand einer zu einem be-stimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse bestimmt werden; hierfür dürfen Verkehrsdaten auch automatisiert ausgewertet werden. Für die Auskunftserteilung nach Satz 3 sind sämtliche unternehmensinternen Datenquellen zu berücksichtigen. Der Verpflichtete hat die in seinem Verantwortungsbereich für die Auskunftserteilung erforderlichen Vorkehrungen auf eigene Kosten zu treffen. [Hervorhebung durch uns]

Bei den meisten Anbieter dürften die Passwörter wohl nur verschlüsselt vorliegen und damit nützt eine Herausgabe wohl eher wenig, weil auch dann nicht die Passwörter im Klartext vorliegen, sondern die Zugangsdaten nur als Hash bestehen. Vor allem bei einfachen Passwörter besteht aber dann natürlich die Gefahr, dass sie dennoch entschlüsselt werden. Insgesamt wird es damit noch wichtiger, für unterschiedliche Dienste auch unterschiedliche Passwörter zu nutzen, denn nur so kann man verhindern, dass Datenlecks bei Behörden den Zugriff gleich auf mehrere Dienste erlauben.

Zuletzt aktualisiert: 23. April 2021


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2 Gedanken zu „Bundestag beschließt Herausgabe von Passwörter“

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