Apple versus Samsung: Galaxy Tab 10.1N darf weiterhin in Deutschland verkauft werden

Nachdem Apple erfolgreich das Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 erwirken konnte, wurde eine abgewandelte Variante von Samsung in Deutschland veröffentlicht. Der Konzern aus Cupertino versuchte auch bei diesem Tablet eine einstweilige Verfügung zu erwirken, jedoch musste der iPad-Hersteller hierbei einen Rückschlag hinnehmen. Das Gericht entschied, dass sich das Galaxy Tab 10.1N durch die optischen Änderungen nicht mehr mit dem iPad verwechseln lies.

“Consumers are well aware that there is an original and that competitors try to use similar designs, so buyers are vigilant when looking at products,” Brueckner-Hofmann said. “We don’t think that someone buys a Samsung to make his table neighbor at the coffee house believe he owns an iPad.”

Ende November hatte Apple eine einstweilige Verfügung vor dem Gericht gestellt und wollte auch die angepasste Variante des Galaxy Tabs verbieten lassen. In dieser Woche hat die zuständige Richterin Johanna Brückner-Hofmann des Landgerichtes Düsseldorf das Urteil verkündet. Demnach reichen die optischen Änderungen aus, um das Samsung-Tablet weiter verkaufen zu dürfen. Ein breiterer, silberner Rahmen und ein größeres Samsung-Logo haben die Richterhin überzeugt. Zudem sieht Brückner-Hofmann keine Gefahr, dass die Endverbraucher die beiden Marken verwechseln könnten.

Eine endgültige Entscheidung zu der Thematik wird aber erst am 9. Februar getroffen. Die Chancen für Apple sehen momentan aber ziemlich schlecht aus und ein Verkaufsstop des Galaxy Tabs 10.1N kann das Unternehmen aus Cupertino wohl nicht mehr erwirken.

Zusätzliche Details könnten in der entsprechenden Pressemitteilung vom Landgericht Düsseldorf (PDF) gefunden werden:

Unabhängig davon hat die Kammer nach dem Ergebnis ihrer Vorberatung vorläufig den Standpunkt eingenommen, dass das Produkt „Galaxy Tablet 10.1 N“ – anders als sein Vorgänger „Galaxy Tablet 10.1“ – das zugunsten der Firma Apple hinterlegte Gemeinschaftsgeschmacksmuster nicht verletzt. Beim Erlass des europaweiten Vertriebsverbotes für das Produkt „Galaxy Tablet 10.1“ hatte die Kammer maßgeblich auf die Vorderansicht abgestellt, die u. a. durch ihre glatte Oberfläche und den auf allen Seiten gleichmäßig schmalen Rand gekennzeichnet war. Im Gegensatz dazu ist der Rand des Gerätes „Galaxy Tablet 10.1 N“ auf der linken und rechten Seite verbreitert und mit schlitzförmigen Lautsprechern versehen worden, die die ansonsten glatte Oberfläche des Produkts unterbrechen. Zudem ist der Schriftzug „Samsung“ deutlicher sichtbar als bei dem älteren Modell „Galaxy Tablet 10.1“.

via

Zuletzt aktualisiert: 15. Januar 2012


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