EU Kommission: Funkanlagenrichtlinie mit neuen Regeln für mehr Sicherheit bei drahtlosen Geräten

EU Kommission: Funkanlagenrichtlinie mit neuen Regeln für mehr Sicherheit bei drahtlosen Geräten – Die EU hat neue Regelungen für drahtlose Geräte erlassen, die zukünftig die Nutzung stabiler und sicherer machen sollen. Die neuen Regeln treten (falls es keinen Widerspruch gibt) in zwei Monaten in Kraft und Hersteller haben dann 30 Monate Zeit, diese Neuerungen in ihren drahtlosen Produkten umzusetzen.

Die EU Kommission schreibt selbst zu diesen Schritt:

Neue EU-Regeln verbessern die Cybersicherheit bei drahtlosen Geräten, die in der EU verkauft werden. Die EU-Kommission hat dazu heute (Freitag) einen delegierten Rechtsakt zur Funkanlagenrichtlinie erlassen. Damit werden neue rechtliche Anforderungen für Sicherheitsvorkehrungen im Bereich der Cybersicherheit festgelegt, die bei der Konzeption und Herstellung der betreffenden Produkte berücksichtigt werden müssen. Mit dem Rechtsakt werden zudem die Privatsphäre und die personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger geschützt und Betrugsdelikte verhindert. Zudem wird damit sichergestellt, dass unsere Kommunikationsnetze widerstandsfähiger werden. Falls der Rat und das EU-Parlament keine Einwände erheben, tritt der Rechtsakt nach zwei Monaten in Kraft. Anschließend haben die Hersteller eine Übergangsfrist von 30 Monaten, um neuen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Es war immer wieder zu Probleme gekommen, weil beispielsweise Überwachungsprodukte mit direktem Internet Zugang (auch für Kinder) in der EU Angeboten wurden oder Produkte zu Störungen in anderen Bereichen gesorgt hatten. Das möchte man nun mit den neuen Regelungen ausschließen und mehr Rechtssicherheit schaffen.

Die Ziele, die laut EU damit erreicht werden sollen, sehen wie folgt aus:

  • Verbesserung der Netzstabilität: Drahtlose Geräte und Produkte müssen Funktionen aufweisen, die eine Schädigung von Kommunikationsnetzen vermeiden und eine etwaige Verwendung der Geräte zur Störung der Funktionen von Websites oder anderer Dienste verhindern.
  • Besserer Schutz für die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher: Drahtlose Geräte und Produkte müssen über Funktionen zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten verfügen. Der Schutz der Rechte des Kindes wird zu einem wesentlichen Bestandteil dieser Rechtsvorschrift werden. So müssen die Hersteller beispielsweise durch neue Maßnahmen den unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten oder deren unbefugte Übermittlung verhindern.
  • Verringerung des Betrugsrisikos: Drahtlose Geräte und Produkte müssen Funktionen aufweisen, mit denen das Betrugsrisiko bei elektronischen Zahlungen minimiert wird. So muss beispielsweise eine bessere Kontrolle zur Authentifizierung der Nutzer sichergestellt sein, damit es zu keinen betrügerischen Zahlungen kommt.

Quelle


Mobilfunk-Newsletter: Einmal pro Woche die neusten Informationen rund um Handy, Smartphones und Deals!


Unser kostenloser Newsletter informiert Sie regelmäßig per E-Mail über Produktneuheiten und Sonderaktionen. Ihre hier eingegebenen Daten werden lediglich zur Personalisierung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit aus dem Newsletter heraus abmelden. Durch Absenden der von Ihnen eingegebenen Daten willigen Sie in die Datenverarbeitung ein und bestätigen unsere Datenschutzerklärung.

Immer die aktuellsten Nachrichten direkt im Smartphone.
Unsere Kanäle gibt es kostenlos hier:

Telegram: Appdated Telegram Channel
Facebook: Appdated Facebook Seite
Twitter: Appdated Twitter Channel

Schreibe einen Kommentar