Keine Panik! Prepaid-Karte abgelaufen oder deaktiviert – so kann man den Tarif noch retten

Keine Panik! Prepaid-Karte abgelaufen oder deaktiviert – so kann man den Tarif noch retten – Derzeit deaktivieren die meisten Anbieter im Telekommunikationsbereich die Prepaidkarten nach 12 bis 13 Monaten ohne Aktivität. Bei Lebara Prepaid sind die Freikarten sogar nur 90 Tage ohne Nutzung aktiv. Je nach Anbieter wird eine Aufladung oder eine kostenpflichtige Verbindung (zum Beispiel ein Gespräch, eine SMS oder eine Internetverbindung) als Aktivität gewertet. Liegt die letzte Aktivität zu lange zurück, wird per SMS darauf aufmerksam gemacht. Das nützt natürlich nichts, wenn die Simkarte nur in der Schublade liegt. Das passiert sogar häufiger als gedacht. So schreibt ein Nutzer im O2 Forum:

seit kurzem zeigt mir mein Handy Display “SIM INAKTIV” an. Ich besitze die Karte seit etwa drei Jahren und habe einen O2o Vertrag der ständig fortläuft. Da ich mich im Ausland befinde, ist es mir unmöglich, O2 zu kontaktieren, benötige dieses Handy aber dringend.

Ist die Prepaidkarte abgelaufen bzw. wurde deaktiviert, bucht sich die Karte nicht mehr in das Netz ein, wenn sie im Handy genutzt wird. In der Regel kommt dann eine Fehlermeldung wie “ungültige Simkarte” oder “nur Notrufe möglich”. Das ist dann meist ein Hinweis darauf, dass die Karte wirklich abgelaufen ist. Man kann sich in dem Fall einen neuen Prepaid Anbieter im Prepaid Vergleich suchen (vielleicht mit etwas längerer Laufzeit) oder aber versuchen, die Karte zu reaktivieren. Dazu haben wir hier einige Hinweise zusammengestellt.

TIPP: Wer sich Ärger mit abgelaufenen Sim ersparen will, sollte auf Prepaid ohne Laufzeit zurückgreifen. Allerdings gibt es nur wenigen Anbieter auf dem Markt, die noch komplett ohne Laufzeit auskommen. Den Überblick dazu haben wir hier zusammengestellt: Prepaid ohne Laufzeit und Ablaufdatum

Schritt 1 – ist die Karte wirklich abgelaufen?

Die gleichen Fehlermeldungen können auch kommen, wenn die Karte defekt ist. Beispielsweise scheuern sich die Kontakte auf der Simkarte ab und zu ab und daher sollte man prüfen, ob die Handykarte wirklich bereits abgelaufen ist oder eventuell ein defekt vorliegt. Hier kann entweder der Support des Anbieter helfen oder man schaut selbst im Online-Kundenbereich nach. In der Regel wird mit Ablauf der Karte auch der Zugang zum Kundenbereich deaktiviert. Kann man sich dort noch einloggen, ist die Karte auch noch aktiv. Dann liegt möglicherweise wirklich ein Defekt vor und es ist sinnvoller, eine Ersatzkarte zu bestellen. In der Regel ist es beim Anbieter auch kostenfrei, wenn die Simkarte defekt ist. Dann wird ohne weitere Kosten eine neue Sim zugeschickt. Allerdings ist das nicht bei allen Anbietern so, daher sollte man besser nachfragen, ob durch eine neue Handykarte Kosten entstehen.

Schritt 2 – Versuchen die Karte zu reaktivieren

Auch wenn die Karte schon inaktiv ist, gibt es ein Zeitfenster von einem bis zwei Monate nach Abschaltung, innerhalb dessen die Karte durch eine Aufladung wieder aktiviert werden kann. Bevor man allerdings Geld auf eine möglicherweise nicht mehr zu aktivieren Karte lädt, sollte man sicher stellen, dass eine Reaktivierung auch wirklich möglich ist. Das geht am einfachsten in dem man den Kundenservice des Anbieters nutzt. Die Mitarbeiter können schnell herausfinden, ob die Karte reaktivierbar ist oder nicht. In vielen Fällen wird durch einen solchen Anruf eine abgelaufene Karte auch gleich wieder aktiviert, ohne das man Geld aufladen muss.

Prinzipiell gilt: D1 Prepaid Anbieter und Vodafone Prepaid Sim laufen meistens recht lang – hier liegen die Aktivitätszeiträume bei 12 bis 15 Monaten ohne Aufladung. Bei den O2 Netz Prepaid Anbietern ist teilweise bereits nach 6 Monaten Schluss – in diesem Netz muss man also vergleichsweise aktiv sein.

Falls nicht hat man in solchen Fällen auch die direkte Bestätigung, dass sie Simkarte gekündigt wurde und kann sich um einen neuen Tarif oder eine neue Handykarte kümmern. Durch den Anruf beim Support (oder auch die Mail oder das Forum) hat man also in jeden Fall Klarheit, egal wie der Fall nun genau liegt.

Schritt 3 – Guthaben auszahlen lassen

Falls sich die Prepaid Karte auch über den Kundenservice nicht mehr aktivieren lässt (beispielsweise weil die Nummer bereits wieder vergeben ist), bleibt nur noch, sich eine neue Handykarte zu suchen. Man sollte dem Anbieter aber auch keine Fall das Guthaben auf der abgelaufenen Karte schenken. Anbieter sind mittlerweile verpflichtet, dieses Guthaben auf Anforderung wieder auszuzahlen. Die meisten Betreiber benötigen dafür die Unterlagen und eine Kontonummer auf die das Guthaben ausgezahlt werden soll. Auch Gebühren für eine solche Auszahlung werden mittlerweile als unzulässig angesehen. Die Verbraucherzentrale hat zu diesem Thema bereits einige erfolgreiche Verfahren geführt.

Die Auszahlung Ihres Prepaid-Guthabens erfolgt in der Regel per Überweisung auf Ihr Bankkonto. Sie müssen dem Anbieter Ihre Bankverbindung mitteilen, damit er Ihnen das Guthaben auszahlen kann.

Die Auszahlung Ihres Prepaid-Guthabens kann bis zu 30 Tage dauern.

Hier sind die Schritte, um Ihr Prepaid-Guthaben auszahlen zu lassen:

  1. Kündigen Sie Ihren Prepaid-Vertrag oder informieren Sie Ihren Anbieter, dass Sie Ihr Guthaben nicht mehr nutzen.
  2. Beantragen Sie eine Auszahlung Ihres Prepaid-Guthabens.
  3. Teilen Sie Ihrem Anbieter Ihre Bankverbindung mit.
  4. Warten Sie, bis Ihr Guthaben ausgezahlt wird.

Kosten:

Die Auszahlung Ihres Prepaid-Guthabens ist in Deutschland in der Regel kostenlos. Einige Anbieter erheben jedoch eine Gebühr für die Auszahlung.

Hinweise:

  • Wenn Sie Ihr Guthaben auszahlen lassen, wird Ihr Prepaid-Vertrag automatisch gekündigt.
  • Wenn Sie Ihr Guthaben auszahlen lassen, verfällt Ihr Anspruch auf das Guthaben nach drei Jahren.

Insgesamt sind inaktive Simkarten also nicht zwangsläufig verloren und auch deaktivierte Karten lassen sich unter Umständen wieder aktiv schalten. In solchen Fällen muss man als Kunde aber in jedem Fall aktiv werden – nur wenn man sich um die Reaktivierung kümmert, kann man die Tarife auch wieder nutzbar bekommen.

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Schritt 4 – Prepaid Rufnummer mitnehmen

Die Rufnummermitnahme bei einer Prepaid-Karte ist in Deutschland seit dem 1. Dezember 2021 kostenfrei. Sie können Ihre Prepaid-Rufnummer zu jedem anderen Mobilfunkanbieter mitnehmen, auch wenn Sie bei Ihrem aktuellen Anbieter noch ein Guthaben haben.

So beantragen Sie eine Rufnummermitnahme bei einer Prepaid-Karte:

  1. Kündigen Sie Ihren Prepaid-Vertrag bei Ihrem alten Anbieter.
  2. Schließen Sie einen neuen Vertrag bei Ihrem neuen Anbieter ab.
  3. Ihr neuer Anbieter wird sich um die Portierung kümmern.

Die Rufnummermitnahme kann 48 Stunden bis mehrere Tage dauern. Während dieser Zeit können Sie Ihre Prepaid-Karte weiterhin wie gewohnt nutzen.

Hinweise:

  • Wenn Sie einen Prepaid-Vertrag mit einer Mindestlaufzeit haben, sollten Sie diesen vorzeitig kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 30 Tage.
  • Wenn Sie Ihr Guthaben von Ihrer Prepaid-Karte auf ein anderes Konto übertragen möchten, können Sie dies bei Ihrem alten Anbieter tun.

Kosten:

Die Rufnummermitnahme bei einer Prepaid-Karte ist seit dem 1. Dezember 2021 kostenfrei. Es dürfen keine Gebühren dafür verlangt werden.

Urteil zu Gunsten der Verbrauchen beim Thema Guthaben und Auszahlung

Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Urteilen zum Thema Prepaid Guthaben und die Richter haben immer wieder entschieden, dass die Kunden ein Anrecht auf dieses Guthaben haben. Einer einfachen Auszahlung sollte also nichts entgegen stehen.

Das OLG München schreib bereits 2006 dazu:

  • Die Einzahlung des Guthabens stellt eine Vorleistungskunden dar und ist mit einem Gutschein vergleichbar. Bei Berechtigungskarten und Gutscheinen, die dem jeweiligen Inhaber die Möglichkeit verschaffen, eine bestimmte Ware oder Leistung zu verlangen, kann zwar nicht jede zeitliche Begrenzung der Gültigkeitsdauer als nicht hinnehmbare Verletzung des Äquivalenzprinzips und unangemessene Benachteiligung des Kunden angesehen werden. Solche Ausschlussfristen sind, obwohl im Gesetz in aller Regel nicht vorgesehen, in weiten Bereichen üblich, und werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beiderseits Beteiligten häufig als nicht unangemessen anzusehen sein (vgl. z. B. BGH, Urt. v. 21. 03.1991 – III ZR 94/89, NJW 1991,1745; BGH,NJW 2001, 2635). Es ist eine Abwägung der beiderseitigen Interessen vorzunehmen. Im vorliegenden Fall ist der Verfall des Guthabens unter den in der Klausel angegebenen Voraussetzungen als unvereinbare Abweichung vom Äquivalenzprinzip anzusehen, weil die von der Beklagten ins Feld geführten Interessen nicht so schwer wiegen, dass der Verfall des Guthabens gerechtfertigt wäre.

Video: Sperren bei Sim Karten (nicht nur Prepaid)

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Zuletzt aktualisiert: 25. September 2023


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