Apple Pay: EU sieht wettbewerbsrechtlichen Missbrauch

Apple Pay: EU sieht wettbewerbsrechtlichen Missbrauch – Die EU nimmt nun auch das Apple Pay Bezahlungssystem ins Visier und hat gestern eine Beschwerde an Apple übermittelt. Man ist der Auffasung, dass Apple bei Apple Pay seine “beherrschende Stellung auf den Märkten für mobile Geldbörsen” ausnutzt und missbraucht. Hintergrund ist der Zugang zur NFC Technik, der für Drittanbieter derzeit bei Apple Geräten derzeit nicht möglich ist. Apple Pay kann dagegen diese Schnittstelle nutzen. Die EU sieht damit Drittanbieter ausgeschlossen.

Konkret schreibt die EU zu den Beschwerdepunkten:

Die Europäische Kommission hat Apple von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass das Unternehmen seine beherrschende Stellung auf den Märkten für mobile Geldbörsen auf iOS-Geräten missbraucht hat. Durch Beschränkung des Zugangs zu einer Standardtechnologie für kontaktlose Zahlungen mit mobilen Geräten in Geschäften („NFC“ (Nahfeldkommunikation) oder „tap and go“) schränkt Apple den Wettbewerb im Bereich der mobilen Geldbörsen auf iOS-Geräten ein.

Die Kommission beanstandet, dass Apple die Entwickler von Apps für mobile Geldbörsen daran hindert, auf iOS-Geräten auf die erforderliche Hardware und Software (sogenannte „NFC-Inputs“) zuzugreifen, wovon die unternehmenseigene Lösung, Apple Pay, profitiert. 

In der heutigen Mitteilung der Beschwerdepunkte äußert die Kommission lediglich Bedenken hinsichtlich des Umstands, dass Drittentwicklern mobiler Geldbörsen für Zahlungen in Geschäften der Zugang zu NFC-Inputs verwehrt wird. Zwei andere Aspekte – Online-Beschränkungen sowie die mutmaßliche Verwehrung des Zugangs zu Apple Pay für bestimmte Produkte von Wettbewerbern –, die die Kommission als potenziell bedenklich einstufte, als sie die Einleitung der eingehenden Untersuchung der Praktiken von Apple in Bezug auf Apple Pay am 16. Juni 2020 bekannt gab, wurden hingegen nicht in die Mitteilung der Beschwerdepunkte aufgenommen.

Die Kartellrechtliche Untersuchung dazu läuft weiter und Apple kann nun auf die Beschwerde reagieren. So kann sich das Unternehmen beispielsweise zu den Vorwürfen äußern oder auch eine Anhörung beantragen.

Zuletzt aktualisiert: 4. Mai 2022


Mobilfunk-Newsletter: Einmal pro Woche die neusten Informationen rund um Handy, Smartphones und Deals!


Unser kostenloser Newsletter informiert Sie regelmäßig per E-Mail über Produktneuheiten und Sonderaktionen. Ihre hier eingegebenen Daten werden lediglich zur Personalisierung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit aus dem Newsletter heraus abmelden. Durch Absenden der von Ihnen eingegebenen Daten willigen Sie in die Datenverarbeitung ein und bestätigen unsere Datenschutzerklärung.

Immer die aktuellsten Nachrichten direkt im Smartphone.
Unsere Kanäle gibt es kostenlos hier:

Telegram: Appdated Telegram Channel
Facebook: Appdated Facebook Seite
Twitter: Appdated Twitter Channel

Schreibe einen Kommentar