Tiktok will zukünftig EU Vorschriften zur Werbung und Verbraucherschutz umsetzen

Tiktok will zukünftig EU Vorschriften zur Werbung und Verbraucherschutz umsetzen – Tiktok ist in der letzten Zeit stark in die Kritik geraten, weil die Regulierung von Inhalten teilweise Lücken aufgewiesen hat. Das soll sich zukünftig ändern, denn die Plattform will mehr auf die Verbraucherrechte achten und daher neuen Richtlinien umsetzen, die in Einklang mit den EU Vorgaben stehen.

Die EU schreibt selbst dazu:

Im Anschluss an Dialoge mit der Kommission und dem Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC-Netz) hat sich TikTok verpflichtet, seine Praktiken an die EU-Vorschriften über Werbung und Verbraucherschutz anzugleichen, und zwar an die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, die Richtlinie über Verbraucherrechte und die Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln.  Dieser Dialog ging ursprünglich auf eine Beschwerde des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC) zurück. Im Februar 2021 schlug der BEUC Alarm wegen bestimmter problematischer Praktiken von TikTok, die mutmaßlich gegen die EU-Verbraucherschutzvorschriften verstoßen. So hatte der BEUC festgestellt, dass die Social-Media-Plattform Kinder nicht vor versteckter Werbung und unangemessenen Inhalten schützt. Im Anschluss an die Beschwerde leitete die Kommission gemeinsam mit dem CPC-Netz unter Federführung der irischen und schwedischen Verbraucherschutzbehörden einen Dialog mit TikTok ein. Der Reihe von Bedenken wurde inzwischen Rechnung getragen, und TikTok verpflichtete sich, seine Praktiken zu ändern.

Unter anderem haben nun zukünftig auch Influencer auf Tiktok neuen Regelungen zu beachten, wenn es um Werbung und bezahlt Inhalte geht.

Die neuen Regelungen im Überblick:

  • Nutzer können nun Werbeanzeigen und Angebote melden, die Kinder zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen drängen oder verleiten könnten.
  • Für Markeninhalte (Branded Content) gilt nun eine Richtlinie zu Markeninhalten zum Schutz der Nutzer, die die Bewerbung unangemessener Produkte und Dienstleistungen wie Alkohol, Lockangebote für „schnell-reich-werden“ sowie Zigaretten verbietet.
  • Die Nutzer werden aufgefordert, einen Markeninhalte-Schieberegler zu verwenden, wenn sie Inhalte veröffentlichen, die mit bestimmten markenbezogenen Schlüsselwörtern wie #ad oder #sponsored versehen sind.
  • Hat ein Nutzer mehr als 10 000 Follower, werden seine Videos von TikTok im Hinblick auf dessen Richtlinie zu Markeninhalten und dessen Community-Richtlinien überprüft, um sicherzustellen, dass die Inhalte angemessen sind.
  • In den Richtlinien des Unternehmens wird klargestellt, wie TikTok-Münzen zu kaufen und zu verwenden sind, und in Pop-up-Fenstern wird der geschätzte Preis in Landeswährung angegeben. Die Verbraucher können innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten, und auch ihre Kaufhistorie ist verfügbar.
  • Zudem wird in den Richtlinien des Unternehmens klargestellt, wie man TikTok-Belohnungen erhalten und Geschenke senden kann, deren Preis die Nutzer leicht berechnen können.
  • Bezahlte Anzeigen in Videos werden mit einem neuen Label gekennzeichnet, das von einem Dritten auf Wirksamkeit geprüft wird.
  • Die Nutzer haben die Möglichkeit, nicht offengelegte Markeninhalte zu melden, und es werden neue Vorschriften für Hashtags und Labels eingeführt.

Mobilfunk-Newsletter: Einmal pro Woche die neusten Informationen rund um Handy, Smartphones und Deals!


Unser kostenloser Newsletter informiert Sie regelmäßig per E-Mail über Produktneuheiten und Sonderaktionen. Ihre hier eingegebenen Daten werden lediglich zur Personalisierung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit aus dem Newsletter heraus abmelden. Durch Absenden der von Ihnen eingegebenen Daten willigen Sie in die Datenverarbeitung ein und bestätigen unsere Datenschutzerklärung.

Immer die aktuellsten Nachrichten direkt im Smartphone.
Unsere Kanäle gibt es kostenlos hier:

Telegram: Appdated Telegram Channel
Facebook: Appdated Facebook Seite
Twitter: Appdated Twitter Channel

Schreibe einen Kommentar