BSI: iPhone und iPad jetzt auch für geheime Verschlussachen

BSI: iPhone und iPad jetzt auch für geheime Verschlussachen – Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Apple die Wirksamkeit der Sicherheitssysteme in den aktuellen iPhone und iPad Modellen bescheinigt und daher sind die Geräte zukünftig auch dann für die Nutzung zugelassen, wenn eine hohe Geheimhaltungsstufe der Kategorie „Nur für den Dienstgebrauch“ besteht. Die Produkte von Apple könnte daher zukünftig stärker in den deutschen Verwaltungen zum Einsatz kommen.

Das BSI schreibt selbst dazu:

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat daher die allgemeinen Sicherheitseigenschaften und die Möglichkeiten zur sicheren Nutzung der Geräte und insbesondere der Betriebssysteme iOS und iPadOS untersucht. Die Prüfung bestätigt die Wirksamkeit der eingebetteten Sicherheitsfunktionen und kommt zu dem Ergebnis, dass die in handelsüblichen iPhones und iPads integrierten Applikationen für E-Mail, Kalender und Kontakte auch bei der Verarbeitung von Verschlusssachen der Kategorie „Nur für den Dienstgebrauch“ eine Ergänzung des bestehenden Portfolios sicherer mobiler Lösungen darstellen.

Ein maßgeblicher Faktor für die Sicherheit von iPhones und iPads ist das auf diesen Geräten installierte Apple-Betriebssystem iOS beziehungsweise iPadOS. Apple hat einer unabhängigen Begutachtung zentraler Sicherheitsfunktionen des Betriebssystems zugestimmt und dafür eng mit dem BSI zusammengearbeitet. Die Prüfung durch das BSI erfolgte in Anlehnung an die Standards und die Methodik der international anerkannten Common Criteria.

Das nun vorliegende Prüfungsergebnis bestätigt die Wirksamkeit der in iOS und iPadOS-eingebetteten Sicherheitsmechanismen. Dies schließt auch die vom Hersteller vorinstallierten Anwendungen (sogenannte First-Party-Apps) für die Funktionen E-Mail, Kalender und Kontakte ein. Das BSI konnte aus diesem Prüfungsergebnis eine Freigabe der handelsüblichen iPhones und iPads für den staatlichen Einsatz durch die Behörden des Bundes ableiten. Dies betrifft auch die Verarbeitung von Verschlusssachen der Kategorie „Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD). Dazu sind Vorgaben des BSI hinsichtlich des Nutzerverhaltens, der sicheren Anbindung an Infrastrukturen durch ein Virtual Private Network (VPN) und der Verwendung eines Mobile Device Management Systems (MDM) einzuhalten.

Zukünftig sollen die weiteren Geräte und Versionen von iOs jährlich geprüft werden um sicherzustellen, dass diese Einstufung auch bei den weiteren Generation von iPad und iphone gewährleistet werden kann.

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Zuletzt aktualisiert: 5. Oktober 2022


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