Tipps für den reibungslosen Wechsel des Internet- und Mobilfunkanbieters

Einer der großen Vorteile von Smartphones ist die Möglichkeit, überall unterwegs online zu sein, Nachrichten zu checken, E-Mails zu schreiben und Videos zu streamen. Wenn die Verbindung aber ständig schlecht ist und die mobilen Daten nicht genutzt werden können, bleibt manchmal nur der Wechsel des Internetanbieters.

Wann der Wechsel problemlos funktioniert

Beim Smartphone ist der Internetanbieter zugleich der Mobilfunkanbieter. Bei einem Wechsel ändern sich also beide. Besonders leicht geht das, wenn ein Prepaid-Tarif genutzt wird. In diesem Fall genügt es vollkommen eine neue Prepaid-Karte zu kaufen und diese in das Smartphone einzusetzen. Anschließend kann der gewünschte Tarif gebucht werden. Da es bei Prepaid keine Vertragsbindung gibt, ist das jederzeit möglich. Allerdings sollte das Guthaben vorher möglichst aufgebraucht werden.

Ein Wechsel kann somit auch häufiger vollzogen werden. Allerdings gibt es zu bedenken, dass sich dann auch jedes Mal die Handynummer ändert. In manchen Fällen ist die Mitnahme der Nummer möglich. Das hängt immer vom jeweiligen Anbieter ab.

Wechsel von Prepaid auf Vertrag

Nicht nur der Wechsel zwischen zwei Prepaid-Anbietern verläuft reibungslos. Genauso kurzfristig kann ein Wechsel von Prepaid auf einen Vertrag stattfinden. Allerdings sollte dabei bedacht werden, dass beim Abschluss eines Vertrags zu einer Laufzeitbindung kommt. Wird in Zukunft wieder ein Wechsel angestrebt, muss der Vertrag ordentlich gekündigt werden.

Vertrag kündigen und Anbieter wechseln

Es gibt viele Gründe, aus denen ein Vertrag Sinn macht. Beim Neukauf bekommen Kunden ein hochwertiges iPhone oder ein anderes Smartphone dann zu einem besonders günstigen Preis. Manchmal gibt es bei Verträgen auch attraktive Tarife, die besonders viel Datenvolumen für die Internetnutzung oder Ähnliches bieten. Allerdings sind Nutzer vertraglich an die Laufzeit gebunden. Eine frühzeitige Beendigung des vertraglichen Verhältnisses ist in der Regel nur möglich, wenn der Internetanbieter seine Dienstleistung nicht ausreichend erbringt. Wer einen Vertrag kündigen und zu einem Prepaid-Anbieter oder einem Vertrag von einem anderen Anbieter wechseln möchte, geht am besten folgendermaßen vor:

  • Schriftliche Kündigung des Vertrags
  • Antrag für die Mitnahme der Rufnummer beim alten Anbieter stellen
  • Neuen Vertrag bei anderem Anbieter abschließen
  • Den neuen Anbieter über den Wunsch der Rufnummer-Mitnahme informieren

Die Mitnahme der Rufnummer ist seit Anfang 2022 kostenlos. Anbieter, die Geld dafür verlangen, verstoßen gegen geltendes deutsches Recht. In diesem Fall kann die Bundesnetzagentur informiert werden. Wer seine alte Nummer nicht mitnehmen möchte, weil er sie aus persönlichen Gründen sowieso gerne wechseln möchte, muss natürlich nur den alten Vertrag fristgerecht kündigen und den neuen zum passenden Zeitpunkt abschließen. Dabei ist es wichtig, dass sich beide nicht überlappen, da sonst doppelte Gebühren anfallen können.

Unbedingt auf Vertragslaufzeit achten

Bei jedem neuen Vertrag, der abgeschlossen wird, ist es wichtig, auf die Mindestvertragslaufzeit zu achten. Diese ist häufig 12 oder 24 Monate lang. In dieser Zeit kann nicht gekündigt werden. Nach Ablauf gilt in der Regel eine monatliche Kündigungsfrist. Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss besteht die Möglichkeit des Widerrufs. Das bedeutet, dass beide Seiten in dieser Zeit ohne Konsequenzen wieder vom Vertrag zurücktreten können.

Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?

In bestimmten Fällen kommen Kunden früher aus dem Vertrag. Beispielsweise greift das Sonderkündigungsrecht, wenn der Kunde umzieht und er am neuen Wohnort die Leistungen des Anbieters nicht nutzen kann.

Zuletzt aktualisiert: 20. Oktober 2022


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