Ausweis-Prüfung im Prepaid Bereich: Anforderungen könnten steigen

Ausweis-Prüfung im Prepaid Bereich: Anforderungen könnten steigen – In Deutschland ist der Verkauf von anonymen Sim Karten bei Prepaid Anbieter bereits seit 2016 nicht mehr zulässig. Vor der Freischaltung im Prepaid Bereich muss immer ein Ausweisdokument geprüft werden und die Bundesnetzagentur schärft nun die Anforderungen an diese Prüfung etwas nach. Nach Planungen der Behörden wird nochmal klargestellt, welche Dokumente für eine solche Prüfung zugelassen sind und welche Anforderungen die Prüfung selbst erfüllen muss.

Die Bundesnetzagentur schreibt zu den Hintergründen:

In § 172 Absatz 2 Satz 3 TKG wird der Bundesnetzagentur die Aufgabe zugewiesen, eine Festlegung zu treffen, welche anderen Verfahren als die im Gesetz vorgesehene unmittelbare Vorlage der in § 172 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 – 7 genannten Identitätsdokumente zur Überprüfung der Daten des Anschlussinhabers bei im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten geeignet sind. Eine solche Festlegung erfolgte zuletzt mit Verfügung Nr. 94/2021 im Dezember 2021.
Insbesondere anlässlich aktueller Diskussionen zu Sicherheitsbedenken bei Verfahren mit Elementen der Video-Identifikation erwägt die Bundesnetzagentur die in der Verfügung Nr. 94/2021 aufgestellten Anforderungen anzupassen. Dabei werden insbesondere die Anforderungen an für derartige Verfahren geeignete Identitätsdokumente mit Blick auf die Sicherheitsmerkmale und ihre Prüfbarkeit, die insoweit bestehenden Schulungs- und Dokumentationspflichten, sowie die Nutzung von Referenzmaterial näher betrachtet.

Die teilweise veränderten Merkmale der Prüfung bei VideoIdent:

2.2.3.1. beugungsoptisch wirksame Merkmale:
2.2.3.1.1. Identigram
2.2.3.1.2. Zero-Order-Devices
2.2.3.1.3. 3-D-Relief-Effekt
2.2.3.1.4. achromatische Strukturen
2.2.3.1.5. chromatische, kinematische Strukturen
2.2.3.2. Personalisierungstechnik:
2.2.3.2.1. Laserkippbilder
2.2.3.2.2. taktile Bereiche (Lasergravur)
2.2.3.3. Material:
2.2.3.3.1. transparentes Fenster (z. B. personalisiert)
2.2.3.3.2. Prägung

Aktuell ist dieser Entwurf noch in der Diskussion und die betroffenen Anbieter konnten Stellungnahmen dazu abgeben. Ob und wie diese umgesetzt und eingearbeitet werden, ist bisher noch nicht bekannt, eine finale Version der neuen Regelungen gibt es bisher noch nicht.


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