Ericsson vs. Apple – wie wahrscheinlich ist ein iPhone 6 Verkaufsverbot?

Der Patentstreit zwischen Apple und Ericsson hat eine neue Stufe erreicht. Der Netzwerkausrüster hat nach eigenen Angaben nach Patentklagen in den USA diese Klagen nun auch in Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien eingereicht.

Grundlage für die gerichtliche Auseinandersetzung sind Technologien, die in Apple Produkten (unter anderem dem iPhone 6) eingesetzt werden und auf die Ericsson Patente hält. Davon betroffen sind unter anderem GSM- und LTE Technologien, aber auch das Chipdesign, die Ortungsdienste sowie sogar iOS Elemente fallen darunter. Insgesamt geht es um 41 Patente für die keine Lizenz mehr vorliegt. Außergerichtlich konnten sich beide Unternehmen nicht auf Nutzungsbedingungen einigen, daher folgt jetzt der Schritt vor Gericht.

FRAND – besondere Regelungen für Grundstock Patente

Die Patente von Ericsson fallen dabei unter die sogenannten Grundstock-Technologien. Diese sind so elementar und wichtig für einen Markt, dass es spezielle Regelungen gibt unter denen der Patentinhaber diese lizenzieren muss. Die sogenannten FRAND-Regelungen legen fest, dass diese Patente

  • fair
  • vernünftig
  • diskriminierungsfrei

genutzt werden dürfen, wobei die Auslegung dieser Begriffe natürlich immer einen gewissen Verhandlungsspielraum hat. Gerade bei der Auslegung von fair und vernünftig gibt es zwischen den Patentinhabern und den Nutzern immer wieder Diskrepanzen, weil es hier um durchaus hohe Summen geht. Laut Ericsson hatte man bereits etwa 2 Jahre verhandelt ohne aber eine Einigung erzielen zu können.

Kommt ein Verkaufsverbot für iPhones?

Ein Verkaufsverbot für Produkte ist die Ultima Ration im rechtlichen Bereich und ist daher nur mit entsprechend hohen Hürden zu erreichen. Unter Umständen wäre so ein Verkaufsverbot sogar schlecht für Ericsson, da die FRAND Lizenzen oft nach Verkaufszahlen berechnet werden. Wenn Apple weniger Modelle verkauft sind auch der Anteil für Ericsson.

Bei den Klagen in den USA hatte Ericsson aber durchaus ein Verkaufsverbot für iPhones ins Spiel gebracht. Allerdings könnte das auch nur ein Druckmittel gewesen sein um Apple wieder an den Verhandlungstisch zu zwingen. Für die europäischen Klagen scheint dieses Mittel auf jeden Fall noch nicht im Raum zu stehen, hier scheint man eher darauf zu setzen, dass die Gerichte als neutrale Stellen Regelungen finden, die sowohl Apple als auch Ericsson passen.

Zuletzt aktualisiert: 10. Mai 2015


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