Netzpolitik zum Sonntag: Landesverrat, Vorratsdatenspeicherung und der Zusammenhang

Die Woche war neben den vielen Smartphone-Vorstellungen zumindest in Deutschland von einem Thema überschattet: die Anzeige wegen Landesverrates gegen die Blogger von Netzpolitik.org.

Der Generalbundesanwalt musste dafür viel Spoot und Häme einstecken, Rücktrittsforderungen wurden laut und selbst regierungstreue Gesellen blieben verhältnismäßig leise. Selbst CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach fand nach Spiegel Angaben die Ermittlungen aus aus “rechtlichen und tatsächlichen Gründen” unverständlich.

Eventuell muss man die Einleitung der Ermittlungen wegen Landesverrates aber aus einem anderen Blickwinkel sehen. Rein sachlich betrachtet ist es sehr zweifelhaft, ob

  • es überhaupt um Staatsgeheimnisse ging, immerhin waren es lediglich Budgepläne die veröffentlicht wurden und die auch nur die niedrigste Sicherheitsstufe hatten
  • damit Deutschland geschadet wurde oder diese Absicht bestand

Aber es gibt derzeit ein breites Instrumentarium an Maßnahmen und Zugriffsmöglichkeiten, die erst zur Verfügung stehen, wenn eine bestimmte Fallhöhe erreicht ist. Die per Vorratsdatenspeicherung erhobenen Informationen dürfen beispielsweise nur bei schwersten Straftaten genutzt werden. Wenn Bundesstaatsanwalt Range also wegen anderen tatbeständen ermitteln würde, könnte er auf diese Daten nicht zurück greifen. Die (sachlich kaum haltbare) Einleitung eines Verfahrens wegen Landesverrates gibt aber sofort Zugriff auf alle Instrumente und damit ist die Wahrscheinlichkeit, die Quelle der Dokumente zu ermitteln deutlich höher.

Das zeigt deutlich, dass die Sicherheitsmechanismen für die Vorratsdatenspeicherung sehr leicht zu umgehen sind, zumindest wenn Ermittlungsbehörden nur bestimmte Tatvorwürfe behaupten müssen und dann sofort Zugriff haben. Das scheint kein Einzelfall zu sein, wie Markus Kompa berichtet:

http://www.heise.de/tp/news/A-Most-Wanted-Man-oder-doch-nicht-2766909.html

Es geht also bei der Anzeige wahrscheinlich viel eher um die Quellen der vertraulichen Dokumente von Netzpolitik.org und weniger um die Blogger selbst. Bisher war man nicht sehr erfolgreich damit, die Lücken beim Verfassungschutz zu identifizieren. Vielleicht gelingt es mit den durch die Ermittlungen wegen Landesverrats freigeschalteten zusätzlichen Instrumente.

Wer also immer geglaubt hat, dass der Zugriff auf die Informationen der Vorratsdatenspeicherung wirklich nur bei schwersten Straftaten zum Einsatz kommen, hat sich leider geirrt. Es reicht allein eine scherste Straftat zu behaupten. Schade, dass es keine wirkliche Opposition dagegen mehr gibt.

 

 

Zuletzt aktualisiert: 2. August 2015


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