Blitzerapps: beim Beifahrer erlaubt

Zu schnelles Fahren kann äußerst teuer werden. Falls die erlaubte Geschwindigkeit bereits um 21 km/h überschritten wird, zahlt der Autofahrer 70 Euro. Geschieht dies zweimal innerhalb von einem Jahr wird dem Fahrer der Führerschein für einen Monat entzogen. Seit einigen Jahren sind Optionen in Navigationsgeräten vorhanden, welche vor Radarfallen warnen. Diese wurden jedoch bereits im Jahr 2001 verboten.

Dank neuer Technologien und Innovationen besitzt eine Vielzahl der Bevölkerung bereits ein Smartphone. Diese beinhalten meist eine Navigations-App, wie beispielsweise Google Maps bei Android-Geräten. Zudem kann bei diesen Apps oftmals die Blitzerwarnfunktion aktiviert werden, wodurch viele Autofahrer der Strafe entkommen können.

Das Blitzer-Apps ebenfalls illegal sind, entschied das Oberlandesgericht in Celle. Ein Mercedes-Fahrer wurde auf der Autobahn bei Winsen von der Polizei angehalten. Bei der Kontrolle fiel den Beamten das Smartphone mit laufender Blitzer-App auf. Das Gerät war gut sichtbar an der Windschutzscheibe befestigt. Neben einem Bußgeld von 75 Euro erhält der Verurteilte einen Punkt in Flensburg.

Der Beschluss des Oberlandesgericht Celle vom 03.11.2015, Az. 2 Ss (OWi) 313/15:

Leitsatz:
1. Der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO ist erfüllt, wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mit sich führt, auf dem eine sog. „Blitzer-App“ installiert und diese App während der Fahrt aufgerufen ist.
2. „Blitzer-Apps“ dienen dazu, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen und vor mobilen und/oder stationären Geschwindigkeitsmessungen zu warnen. Wenn der Fahrzeugführer eine solche App während der Fahrt aufgerufen hat, ist auch sein Smartphone dazu bestimmt, Geschwindigkeitsmessungen anzuzeigen.

Der § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO bildet die Rechtsgrundlage des Beschlusses. In diesem sollte auf die verschiedenen Halbsätze geachtet werden:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Grundlegend sind zunächst Navigationsgeräte erlaubt, welche Geschwindigkeitsüberschreitungen anzeigen und angeben, obwohl kein Blitzgerät in der Nähe stationiert ist.

Der Ausschnitte „und diese App während der Fahrt aufgerufen ist“ und „wenn der Fahrzeugführer eine solche App während der Fahrt aufgerufen hat“ erlauben eine Blitzer-App auf dem Smartphone zu installieren. Diese darf jedoch nicht während der Fahrt vom Fahrer genutzt werden.

Wird der erst Teil „Wer ein Fahrzeug führt, darf…“ genauer betrachtet, wird deutlich, dass das Verbot lediglich an den Fahrer gerichtet ist. Beifahrer dürfen folglich eine Blitzer-App im Fahrzeug verwenden. Von welcher Person das Gerät genutzt wird, hängt von den Umständen ab. Für den Fall, dass das Gerät fest beziehungsweise lose im im Auto installiert ist, wird es dem eher dem Fahrer zugeordnet. Falls der Beifahrer das Gerät in der Hand, in der Hosentasche etc. hat, wird es vom Beifahrer betrieben, selbst wenn es Eigentum des Fahrers ist.

Im Prozess des Mercedes-Fahrers wurde der kontrollierende Polizist als Zeuge gerufen. Er teilte mit, dass er auf dem Smartphone-Display die blitzer.de-App erkannte. Die App sei ihm aus dem Privatgebrauch bekannt. Ergänzend teilte er mit, dass der die blitzer.de-App nur als Beifahrer nutze.


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