Urteil gegen E-Plus – Unbegrenztes Datenvolumen darf nicht gedrosselt werden

In fast allen Mobilfunktarifen mit inkludierter Daten-Flat wird die Internetgeschwindigkeit gedrosselt, sobald die Volumengrenze im Monat erreicht wird und mit der nachfolgenden Drosselung ist es meist kaum mehr möglich große Datenmengen wie Videos, Fotos und Musikdateien zu übertragen. Mobilfunkkunden müssen leider die Reduzierung der Surfgeschwindigkeit im Kauf nehmen. Nur nicht mehr bei E-Plus, zumindest wenn der Mobilfunkanbieter für eine Internetnutzung mit unbegrenztem Datenvolumen wirbt. Hier entschied das Landgericht Potsdam nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundeverbands (vzbv) gegen E-Plus.

Verbraucherzentrale des Bundeverbands (vzbv) klagt mit Erfolg

Das Urteil ist in soweit interessant, da es für Mobilfunkunternehmen nun konkret heißt: Internet-Tarife die mit „unbegrenztem“ Datenvolumen werben bzw. dies anbieten, dürfen laut ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Geschwindigkeit der Datenübertragung nach Überschreiten eines Limits nicht mehr drastisch einschränken. Der Kunde kann dementsprechend mit Aussicht auf Erfolg dagegen klagen.

Falsche Erwartungen werden beim Kunden erweckt

Das Landgericht Potsdam begründet sein Urteil damit, dass die Formulierung „Datenvolumen unbegrenzt“ in den Geschäftsbedingungen des Unternehmens bei den Verbrauchern den Eindruck erwecke, dass der Tarif anders als andere Angebote eben keine Begrenzung der Internetnutzung enthalte. Die extreme Drosselung der Geschwindigkeit komme daher einer „Reduzierung der Leistung auf null gleich.“ Zudem ist das Landgericht Potsdam ebenfalls der Auffassung wie von Seite des vzbv, dass die Leistungseinschränkung den Kunden unangemessen benachteiligt und deshalb unwirksam ist. Es handelt sich seitens E-Plus um eine unzulässige Änderung der Hauptleistungspflicht.

Außerdem sei es heutzutage “selbstverständlich über mobile Internetzugänge große Datenmengen wie Videos, Fotos und Musikdateien zu übertragen und viele Kunden benötigen eine ausreichende Datengeschwindigkeit, um zum Beispiel Nachrichten- und Musikstreamingdienste zu nutzen oder über soziale Netzwerke zu kommunizieren”, so Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. Weiter: “Das Internet kann bei diesem Schneckentempo praktisch nicht mehr genutzt werden.”

Das Urteil richtet sich speziell nach dem E-Plus Mobilfunktarif “Allnet Flat Base all-in”, in dem eine Internetnutzung mit unbegrenztem Datenvolumen versprochen wird. Kunden konnten Daten nur bis zu einem Volumen von 500 MB im Monat in schneller Geschwindigkeit übertragen, danach wurde die Übertragungsgeschwindigkeit von 21,6 Megabit auf 56 Kilobit pro Sekunde gedrosselt – Dementsprechend 500 Mal langsamer als zuvor.

Weitere E-Plus Vertragsklausel unzulässig

Zudem wertete das Landgericht Potsdam eine weitere Klausel als unzulässig, da sich E-Plus vorbehalten hatte, den Auftrag des Kunden zur Einrichtung des Mobilfunkanschlusses in Hinblick auf Auslandstelefonate und kostenpflichtige Servicerufnummern abzulehnen. In einem solchen Fall sollte der Kundenauftrag trotzdem gültig bleiben, denn von diesen Leistungen ausgesperrte Kunden wären somit für die Laufzeit von zwei Jahren an einen Vertrag gebunden, den sie in dieser Form nie gewollt haben.

Grundsätzlich stellten die Richter im Urteil gegen E-Plus klar: Ein Verbraucher darf nicht einseitig an einem Vertrag festgehalten werden, der seinem Antrag gar nicht entspricht. Kommt es also zu einer beabsichtigten Einschränkung muss das Unternehmen den Kunden darüber informieren, ob das neue Angebot angenommen oder abgelehnt werden möchte.

Ähnliches Urteil auch damals bei Telekom

Einem Urteil hinsichtlich der Werbung von Datenvolumina musste sich auch schon die Deutsche Telekom im Jahr 2013 beugen, die zuvor Internettarife mit dem Namen Flatrate zu drosselte. Das Unternehmen folgte damit einem Urteil des Kölner Landgerichts, das dem Konzern verboten hatte, das Übertragungstempo bei DSL-Tarifen zu drosseln, wenn diese als Flatrates verkauft worden waren.

Es bleibt also abzuwarten, in wie fern das Urteil des Landgerichts Potsdam Mobilfunktarife mit Daten-Flat beeinflusst. Für Mobilfunkkunden zumindest aber ein Hoffnungsschimmer, dass der starken Drosselung nach Volumina-Verbrauch Einhalt geboten werden kann.

Zuletzt aktualisiert: 6. Februar 2016


Mobilfunk-Newsletter: Einmal pro Woche die neusten Informationen rund um Handy, Smartphones und Deals!


Unser kostenloser Newsletter informiert Sie regelmäßig per E-Mail über Produktneuheiten und Sonderaktionen. Ihre hier eingegebenen Daten werden lediglich zur Personalisierung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit aus dem Newsletter heraus abmelden. Durch Absenden der von Ihnen eingegebenen Daten willigen Sie in die Datenverarbeitung ein und bestätigen unsere Datenschutzerklärung.

Immer die aktuellsten Nachrichten direkt im Smartphone.
Unsere Kanäle gibt es kostenlos hier:

Telegram: Appdated Telegram Channel
Facebook: Appdated Facebook Seite
Twitter: Appdated Twitter Channel

Schreibe einen Kommentar