Stiftung Warentest: Datenschutzerklärungen unter der Lupe

In der heutigen Zeit ist das Internet allgegenwärtig. Vor allem in den hoch entwickelten Ländern ist ein Internetanschluss gewöhnlich. Die Vielzahl der Nutzer kaufen seit einigen Jahren lediglich im Internet ein. Aus diesem Grund bieten diverse Anbieter die Produkte online an. Zudem wächst die Zahl der sozialen Medien-Nutzer kontinuierlich. Bevor einer der Internetdienste in Anspruch genommen wird, muss der Kunde zunächst ein Nutzerprofil erstellen. In diesem Zusammenhang ist stets eine Einwilligung in die Datenschutzerklärung nötig. Der lange Text wird kurz überflogen und dann akzeptiert. Hierbei ist Vorsicht geboten, da der Kunde dem Anbieter die Nutzung der Daten freistellt.

Falls der Kunde sämtliche Angaben bei der Erstellung des Profils ausfüllt und in die Datenschutzerklärung einwilligt, kann der Anbieter über persönliche Daten wie beispielsweise Name, Anschrift, Alter, Geschlecht, aber auch Telefonate, E-Mails und Suchanfragen frei verfügen. Die Stiftung Warentest hat in der aktuellen Heftausgabe einen Test der Datenschutzerklärungen von verschiedenen Anbietern veröffentlicht. Im Folgenden werden die Ergebnisse näher erläutert.

Die Datenschutzerklärungen der großen Internetanbieter

Amazon

Die Datenschutzerklärung von Amazon ist umfassend. Zudem gibt das Unternehmen umfangreiche Informationen zu Cookies. Dennoch wird der Kunde nicht über den Zeitraum der Datenaufbewahrung informiert. Des Weiteren wird nicht ersichtlich, wie der Nutzer seine Daten löschen kann. Amazon behält sich vor, Die Daten von Beschenkten zu speichern.

Apple

Apple informiert umfangreich in der Datenschutzerklärung über Cookies. Demgegenüber ist die Datenweitergabe unklar formuliert.

Gelegentlich kann Apple bestimmte personenbezogene Daten an strategische Partner weitergeben

Apple kann somit Kundendaten an Unternehmen auf der ganzen Welt übermitteln. Außerdem ist es dem Anbieter möglich, Daten von Beschenkten zu speichern.

ebay

Die Datenerfassung wird äußerst umfangreich beschrieben. Die Informationen zu Cookies sind ausführlich. Ebay erklärt Widerrufsmöglichkeiten. Es wird jedoch nicht ersichtlich, wie der Kunde seine Daten löschen kann. Wird der Datenschutzerklärung widersprochen, kann die Plattformen unter Umständen nur eingeschränkt genutzt werden. Die Auktions-Plattform behält sich vor, über seine Nutzer unter anderem demografische Daten von Dritten einzuholen.

Facebook

Neben der übersichtlichen Gliederung enthält die Datenschutzerklärung ausführliche Hilfen für Datenschutzeinstellungen. Der Nutzer wird über Cookies informiert. Der Text umfasst wenig verbraucherrelevante Themen und enthält keinen Hinweis auf ein Widerspruchsrecht. Der Umfang der Datenerfassung ist recht unpräzise. Die erhobenen Daten dürfen an Dritte weitergegeben werden. Das Löschen des Kontos kann bis zu 90 Tage dauern.

GMX

Wie Web.de gehört GMX zu der 1&1 Mail & Media GmbH. Die Datenschutzerklärung ist transparent und begründet teilweise die Weitergabe von Daten an Dritte. In diesem Zusammenhang werden die Namen der Unternehmen genannt. Der Nutzer erhält ein Widerspruchsrecht gegen die individuelle Werbung. Lediglich der Hinweis für die Datenlöschung fehlt.

Google

Die Struktur der Datenschutzerklärung von Google ist übersichtlich und enthält sowohl Hilfen als auch Dokumente für Datenschutzeinstellungen. Dennoch informiert das Unternehmen nicht über die Dauer der Datenaufbewahrung. Zudem ist es möglich, dass personenbezogene Daten mit anderen Google-Diensten verknüpft werden.

 

Microsoft

Die Datenschutzerklärung welche Daten Microsoft wofür erhebt. Die Strukturierung ist sehr übersichtlich und liefert Informationen zu Cookies.

um Ihnen eine nahtlose, konsistente und personifizierte Erfahrung bereitstellen zu können”

werden die Daten bei den Microsoft-Diensten verknüpft. Das Unternehmen überwacht Gespräche bei Xbox-Onlinespielen stichprobenartig. Das Unternehmen kauft demografische Daten von Anbietern dazu.

Spotify

Der Musik-Streaming-Dienst Spotify klärt den Nutzer über die Cookies auf. Durch die Einwilligung darf das Unternehmen die Daten nach Brasilien, Japan, Singapur, Taiwan und die Vereinigten Staaten übermitteln. Zudem wertet das Unternehmen standardmäßig Daten aus, wie zum Beispiel Informationen des Beschleunigungssensors, Daten vom Touchscreen und Standortdaten.

Twitter

Der Kunde wird lediglich über die Cookies informiert. Welche Daten von wem und für wen erhoben werden, bleibt unklar. Mit der Einwilligung darf Twitter die Daten weltweit verbreiten. Die so genannten Tweets werden an Dritte weitergeleitet. Unter anderem erhalten Suchmaschinen und Behörden aus dem Gesundheitswesen diese Informationen. Die Datenschutzerklärung wird durch die Nutzung akzeptiert.

Netflix

Die Online-Videothek gibt Informationen zu Cookies. Bei den erhobenen Daten werden jedoch nur Beispiele genannt. Netflix behält sich vor, die Daten mit Informationen von anderen Anbietern zu ergänzen. Die erhobenen Daten werden in der Netflix-Unternehmensfamilie geteilt. Die Niederlassungen befinden sich in den Niederlanden, in Brasilien, in Japan und in den Vereinigten Staaten.

Watchever

Nutzer von Watchever werden über die Auswirkung des Facebook-Logins aufgeklärt. Informationen zu Cookies sind ebenfalls gegeben. Zudem erklärt das Unternehmen, welche Firmen die Daten erhalten. Die personenbezogenen Daten werden nur beispielhaft aufgezählt.

Zalando

Zalando liefert eine Begründung zur Datenerhebung. Außerdem nennt Zalando das Unternehmen, welches die Daten erhält. Der Kunde erhält Informationen zu Cookies und zum Widerspruchsrecht. Wie lange Zalando die Daten speichert, erfährt der Kunde nicht. Der Hinweis zur Datenlöschung wird ebenfalls vermisst. Das Unternehmen wertet eine Vielzahl von Daten aus. Beispielsweise wird analysiert, ob Kunden Webmails öffnen.


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