Apple vs. Samsung: Südkoreaner werden gegen das iPhone 5 gerichtlich vorgehen

In knapp 12 Stunden beginnt der offizielle Verkaufsstart des iPhone 5 und zahlreiche Vorbesteller werden ihre Geräte im Laufe des morgigen Tages erhalten. Das neue Apple-Smartphone ist natürlich der Konkurrenz und ganz besonders dem südkoreanischen Unternehmen ein Dorn im Auge. Bereits im Vorfeld wurde spekuliert, dass Samsung kurz nach dem Marktstart gegen die nächste iPhone-Generation vorgehen möchte und wie erwartet haben die Südkoreaner nun reagiert. Laut den offiziellen Gerichtsunterlagen hat Samsung das iPhone 5 mit in die Klage aufgenommen.

Im April hat Samsung dem kalifornischen Unternehmen insgesamt acht Patentverletzungen vorgeworfen und vor Gericht gebracht. Die Klage beschränkt sich dieses Mal aber nicht nur auf FRAND-Patente, sondern beinhaltet auch andere technische Funktionen. Nach einer genauen Untersuchung der neuen Generation möchte Samsung die Klage auf das iPhone 5 ausweiten und im Zuge dessen sehr wahrscheinlich auch eine einstweilige Verfügung beantragen. Somit könnten das südkoreanische Unternehmen das wichtige Apple-Produkt in diesem Jahr bereits kurz nach dem Verkaufsstart vom Markt nehmen. Bislang gibt es aber keinerlei Informationen oder konkrete Hinweise, wie die Aussichten von Apple oder Samsung ausschauen.

“Samsung anticipates that it will file, in the near future, a motion to amend its infringement contentions to add the iPhone 5 as an accused product. Based on information currently available, Samsung expects that the iPhone 5 will infringe the asserted Samsung patents-in-suit in the same way as the other accused iPhone models.”

Die nächsten Wochen sollten in diesem Verfahren nähere Details hervorbringen. Zusätzlich kommen werden vermutlich auch bald noch die LTE-Patente eine Rolle spielen, die sowohl HTC als auch Samsung gegen Apple einsetzen möchte. Die Patentstreitigkeiten scheinen kein Ende zu nehmen und langsam wird es Zeit, dass sich die beiden Unternehmen endlich außergerichtlich einigen und ein so genanntes “Cross-Licensing Agreement” in die Tat umsetzen.

via MobiFlip

Zuletzt aktualisiert: 8. Mai 2013


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