Apple vs. Samsung – 400 Millionen US-Dollar Strafe wird neu verhandelt

Der Patentstreit von Apple gegen Samsung geht in den USA in eine weitere Runde. Vor dem U.S. Court of Appeals for the Federal Circuit muss nun neu verhandelt werden, welches Strafmaß für die Verletzung von Apple Geschmacksmustern angemessen ist. Es geht dabei in diesem Fall nicht mehr grundlegend darum, ob Samsung Apple-Rechte verletzt hat. In dieser Sache wurde bereits ein abschließendes Urteil gefällt und die Richter haben Samsung deswegen verurteilt.

Im aktuellen Prozess geht es stattdessen darum, wie hoch die Strafe für Samsung ausfallen wird, die als Wiedergutmachung für die Verletzung von Geschmacksmustern zu zahlen ist. Dabei spielt vor allem eine Rolle, wie diese Strafe berechnet wird.

Nach dem aktuellen Urteil soll Samsung 548 Millionen Dollar Strafe zahlen, davon etwa 400 Millionen US Dollar für die Verletzung von Geschmacksmustern von Apple. Grundlage war dabei der Gesamtgewinn, den Samsung mit den Geräten gemacht hatte, die auf dieser Technik basierten. Der Supreme Court hatte diese Berechnung allerdings so nicht akzeptiert. Die Geräte bestehen aus vielen Komponenten und die beanstandete Technik sei nur ein Teil davon, so die Richter. Man könne also nicht direkt den Gewinn aus den Endgeräten für die Berechnung des Schadensersatzes heran ziehen, sondern müssen eher die Komponenten berücksichtigen und deren Anteil am Gerät selbst. Im Original schreibt der Supreme Court dazu:

In the case of a multicomponent product, the relevant “article of manufacture” for arriving at a §289 damages award need not be the end product sold to the consumer but may be only a component of that product. […] Absent adequate briefing by the parties, this Court declines to resolve whether the relevant article of manufacture for each design patent at issue here is the smartphone or a particular smartphone component. Doing so is not necessary to resolve the question presented, and the Federal Circuit may address any remaining issues on remand. 

Im Endeffekt wird es daher wohl darauf hinaus laufen, dass Apple weniger Schadensersatz bekommen wird. Wie hoch diese Summe ausfallen wird, ist bisher unklar, das Berufungsgericht muss ermitteln, welchen Anteil die beanstandeten Bereiche am Gesamtgewinn haben und dies auch begründen. Dann kann auf dieser Basis eine neue Summer ermittelt werden.

Grundlage für den Streit waren verschiedenen Designelemente, die Apple im iPhone verbaut hatte und die sich so auch in den Modellen von Samsung wieder gefunden haben. Unter anderem hatte sich Apple das rechteckige Design samt abgerundeten Ecken schützen lassen, aber auch andere Details wie beispielsweise die Icons. Der Rechtsstreit um dieses Thema läuft mittlerweile seit fast sechs Jahren. Mittlerweile sind aber die grundlegenden Punkte geklärt – nun wird nur noch über die Auswirkungen verhandelt, aber auch das könnte sich noch etwas hin ziehen, denn die Thematik ist nicht nur komplex sondern hat auch Auswirkungen auf eventuelle weitere Prozesse von anderen Beteiligen.

Zuletzt aktualisiert: 17. Januar 2017


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