Telekom StreamOn – Bundesnetzagentur fordert Änderungen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte in den letzten Wochen die StreamOn-Option der Telekom unter die Lupe genommen und geprüft, ob das Angebot im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben steht. Über diese Option kann man (teilweise gegen Aufpreis, bei einige Tarifen kostenfrei) bestimmte Streaming-Dienste nutzen und das Datenvolumen für das Streaming wird dabei nicht auf die Datenflatrate angerechnet. Dabei gibt es sogenannten Content-Partner, deren Streams unter dieses Angebot fallen und anderen Dienste, die (noch) nicht darüber kostenfrei empfangen werden können.

Die schlechte Nachricht dabei: am grundlegenden Prinzip von StreamOn hat die BNetzA wenig auszusetzen. Man findet dort nicht, dass diese Optionen gegen die Netzneutralität verstoßen würde. Am Prinzip des Angebotes muss die Telekom daher nichts ändern.

“StreamOn kann weiterhin von der Telekom angeboten werden. Im Interesse der Verbraucher sind aber Anpassungen bei der Ausgestaltung notwendig”, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „StreamOn muss dem Roam-Like-At-Home-Prinzip entsprechen und Kunden muss Videostreaming in einer ungedrosselten Bandbreite zur Verfügung stehen. Im Interesse der Kunden sorgen wir dafür, dass StreamOn den Vorgaben zu Roaming und zur Netzneutralität Rechnung trägt.“

“Das Gleichbehandlungsgebot ist ein Eckpfeiler der europäischen Regelungen zur Netzneutralität”, sagt Homann. “Das Gleichbehandlungsprinzip hat das Internet zum Innovationsmotor gemacht. Die Vielfalt der Anwendungen und Dienste kommt allen Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute. Das Verbot der Drosselung von Videostreaming sichert nicht nur die Vielfalt des Internets, sondern stärkt auch die Anbieter von Videostreaming-Diensten, die auf höherauflösende Inhalte setzen.”

Es gibt aber auch einige Punkte, an denen die Telekom nachbessern muss. Das könnte dafür sorgen, dass die Option teurer wird – auf jeden Fall fällt durch die Flatrate mehr Datenvolumen bei der Telekom an. Konkret hat die BNetzA folgende Punkte kritisiert und hier Nachbesserungen gefordert:

  • Mit den neuen europäischen Roamingrichtlinien müssen Dienste in der EU genau so abgerechnet werden wir im Heimatland. Es darf daher nicht länger sein, dass StreamOn im EU Ausland nicht funktioniert. Die Option muss in den Ländern der EU genau so kostenfreies Streaming ermöglichen wir in Deutschland auch.
  • Die Drosselung der Qualität bei Videos ist ebenfalls ein Problem. Die Telekom reduziert in einigen Tarifen bei der StreamOn Option die Qualität von übertragenen Videos auf sehr kleine Auflösungen. Das hält die Bundesnetzagentur für nicht zulässig, da es keinen technischen Grund gibt, dies vorzunehmen. Daher müssen zukünftig in allen Tarifen mit StreamOn auch HD Videos möglich sein.

Insgesamt könnte durch die Freigabe von HD-Inhalten und dem kostenfreien Streaming im Ausland die Kosten der Telekom für diese Option steigen, da vor allem durch HD Streaming natürlich mehr Datenvolumen anfällt. Dazu können künftig auch Auslandspartner Rechnungen stellen, wenn Kunden im Ausland viel Streaming nutzen und damit einen entsprechend hohen Datenverbrauch haben.

Bleibt abzuwarten, wie die Telekom auf die neuen Vorgaben reagieren wird. Vorerst hat das Unternehmen mit Ende März 2018 Zeit um die Forderungen der BNetzA umzusetzen. Gibt es bis dahin keine Anpassungen, kann die Behörde ein Bußgeld verhängen – allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig – die Telekom kann dagegen noch vorgehen und es ist zu erwarten, dass dies auch genutzt wird.

Zuletzt aktualisiert: 16. Dezember 2017


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1 Gedanke zu „Telekom StreamOn – Bundesnetzagentur fordert Änderungen“

  1. Wenn das Netz der Telekom das beste ist und sie auch große Datenmengen übertragen kann (wie ber der StreamOn Option möglich) warum gibt es dann keine Flatrate ohne Drossel zu einem vernünftigen Preis, so wie auch sonst in Europa?

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