Verbraucherschützer klagen gegen die Vodafone Pässe

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) geht gerichtlich gegen die Tarifangebote von Vodafone vor und hat gegen die Vodafone Pässe vor dem Landgericht Düsseldorf Klage erhoben. Mit diesen Angeboten können Kunden des Unternehmens Dienste aus einem entsprechenden Bereich kostenfrei nutzen. Damit ist beispielsweise kostenfreies Streaming oder auch kostenfreies Chatten möglich, das entsprechende Datenvolumen wird nicht berechnet. Teilweise gibt es diese Pässe kostenfrei mit zum Tarif, man kann aber gegen eine Gebühr auch zusätzliche Pässe buchen. Konkret sieht der Bundesverband verschiedene Probleme bei den Zusatzoptionen, mit denen die Kunden bei der Nutzung benachteiligt werden. Die Verbraucherschützer sehen besonders an zwei Stellen Probleme mit dem Angebot von Vodafone:

  • Unwirksame Vertragsbedingungen – Nach der vertraglichen Ausgestaltung ist die Nutzung des Vodafone-Passes auf das Inland beschränkt. Der vzbv sieht darin einen Verstoß gegen die europäische Telekom-Binnenmarkt-Verordnung (TSM-VO). Danach sollen Verbraucher ihren Mobilfunktarif im europäischen Ausland nutzen können wie zu Hause. Dies muss nach Ansicht des vzbv daher auch für den Vodafone-Pass gelten. Vom Vodafone-Pass ausgenommen wird außerdem die Internetnutzung über einen Hotspot (Tethering). Verbraucher können den Vodafone-Pass somit nur auf dem Gerät nutzen, das die SIM-Karte enthält. Die Nutzung der Vertrags-Apps auf einem anderen Endgerät mittels Hotspot führt hingegen zu einer Anrechnung auf das vertraglich vereinbarte Datenvolumen. Auch dies ist nach Ansicht des vzbv mit der TSM-VO nicht in Einklang zu bringen. Danach haben Verbraucher das Recht, Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen.
  • Werbung ist irreführend – Außerdem erachtet der vzbv die Werbung für den Vodafone-Pass auf der Internetseite des Anbieters für irreführend. Denn es werde der falsche Eindruck vermittelt, dass die Vertrags-Apps ohne Einschränkungen genutzt werden könnten. Nur aus einer Fußnote in der Preisliste ergeben sich die Beschränkungen. Inzwischen hat Vodafone seinen Internetauftritt geändert. Das Unternehmen war jedoch vorgerichtlich nicht bereit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und sich somit zukünftig zu verpflichten, die vom vzbv als irreführend beanstandete Werbung zu unterlassen.

Darüber hinaus sehen die Verbraucherschützer auch nach wie vor Problem mit der Netzneutralität bei diesem Angebot. Die Sanktionen bei Verstößen sind vergleichsweise niedrig und werden dazu auch nicht konsequent umgesetzt. Unternehmen, die gegen die Netzneutralität verstoßen, haben derzeit also eher wenig zu befürchten. Hier sehen die Verbraucherschützer vor allem den Gesetzgeber und auch die Bundesregierung in der Pflicht. Die bestehenden Sanktionierungsmöglichkeiten müssten besser genutzt werden.

Die Bundesnetzagentur hatte nach einer Prüfung die Pässe von Vodafone vor wenigen Tagen grundsätzlich bestätigt, aber einige Änderungen gefordert. Die geforderten Änderungen am Angebote sehen wie folgt aus:

  • Die Leistungen aus dem Vodafone-Pass können derzeit nur im Inland genutzt haben. Das sieht die Bundesnetzagentur in Hinsicht auf die geltenden Roaming-Regelungen in der EU kritisch. Die Behörde fordert daher, dass Vodafone das Angebot auch für die Nutzung in der EU öffnet. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen die Möglichkeit haben, den Vodafone Pass im EU-Ausland genauso wie zu Hause zu nutzen, das heißt ohne ihr nationales Datenvolumen beim Roaming zu verbrauchen.
  • Inhalteanbieter bei „Vodafone Pass“  konnten bisher nur teilnehmen, wenn sie auch eine App angeboten hatten. Auch dies sah die Bundesnetzagentur als ein Problem an, denn für solche Dienste muss eine transparente, offene und diskriminierungsfreie Teilnahme möglich sein. Mittlerweile hat Vodafone aber die Verträge angepasst und auch die Verträge offen gelegt – man war damit den Anforderungen der Bundesnetzagentur gefolgt.

Zuletzt aktualisiert: 5. Juli 2018


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