DSL Anbieter ohne Routerzwang

Diese Provider zwingen Kunden trotz Routerfreiheit einen Router auf – Über Jahre hinweg lag die Routerwahl in den Händen der Provider, doch seit 1. August 2016 ist niemand mehr gezwungen Router von nur einem Anbieter zu verwenden. Dennoch versenden diese oft ein vertragsgekoppeltes Gerät inklusive Versandkosten. Natürlich gibt es aber auch Anbieter, die Routerfreiheit gewähren.

Seit August 2016, ist in technischer Hinsicht der Routerzwang erledigt. Seit diesem Tag ist es nicht mehr von den Providern gestattet, dem Kunden einen Router aufzuzwingen. Der Kunde kann selbst entscheiden, welcher Router er verwenden möchte und hierzu muss auch jeder Provider alle Zugangsdaten herausgeben. Im Essener Landgericht, wurde auch für die Bestandskunden, die Routerfreiheit festgelegt.

Nun gibt es aber dennoch ein Problem, welches wäre, dass viele Provider sich gedacht haben, dass Gesetz der Routerfreiheit auszunutzen. Jetzt erhält der Kunde einen Internet-Tarif, muss zusätzlich aber einen Router kaufen oder mieten. Im Falle eines Mietvertrags, muss der Kunde den Router am Ende der Laufzeit wieder zurückschicken.

Die gesetzliche Grundlage

Laut Urteil des Landgerichts Essen vom 23.09.2016, Az.: 45 O 56/16 genießen Telekommunikationskunden seit dem 01.08.2016 Routerfreiheit. Dies bedeutet, dass kein vertraglich kein Kunde an einen bereitgestellten Router gebunden ist. Die nötigen Zugangsdaten zur Konfiguration müssen vom Provider zur Verfügung gestellt werden. Diese Regelung, die in §11 Abs. 3 FTEG festgehalten wird, gilt nicht nur für Neu- sondern auch für Bestandskunden.

https://dejure.org/gesetze/TKG/41b.html schreibt:

(3) Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach § 3 Absatz 1 erfüllen. Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

Derzeit prüft die Bundesnetzagentur beispielsweise die O2 Angebote hinsichtlich des Routerzwangs.

Den Router des Providers nutzen oder nicht ?

Weshalb die Provider auf die Idee gekommen sind, Router und Tarife zu verkoppeln ist bis heute unklar. Jedoch wurde durch die gesetzlich vorgeschriebene Routerfreiheit von vielen Providern, das Zusatzgeschäft mit dem Verkauf oder Vermietung der Router, eingestellt. Meist sind davon die Provider betroffen, die ihren Kunden statt handelsüblichen Routern mit freier Firmware, die von ihnen selbst abgewandelte Firmware zur Verfügung stellen.

Diese Geräte sind aber nicht nur von Nachteil, denn normalerweise sind die Router, die von den Providern herausgegeben werden, auf das jeweilige Netz abgestimmt und somit voll funktionsfähig. Vor allem trifft dies bei Kabelfernsehen zu. Trotzdem gibt es auch einen Nachteil, den man beachten sollte.

Es kann passieren, dass die Firmware Updates vom Routerhersteller verspätet ankommen, da der Provider die Updates erst kontrollieren müssen. Ansonsten könnte es sein, dass es zu Ausfällen oder Verbindungsfehler kommt. Ist das der Fall, wird die Firmware neu angepasst, was viel Zeit kostet. Bestenfalls kann es aber auch sein, dass alle Funktionen vorhanden sind, die in der originalen Herstellervariante versprochen werden. Das ist der Hauptgrund, weshalb Internetkunden bei ihrem Anschluss zu einem freien Router neigen.

DSL in Nordrhein-Westfalen, Berlin und anderen großen Städten

In Großstädten wie Nordrhein-Westfalen ist die DSL-Verfügbarkeit ohne Probleme – trotz der hohen Einwohneranzahl von 515 Einwohner pro km². Auch Kabelinternet ist in den allermeisten Städten und Gebieten dort problemlos verfügbar.

Jedoch müssen die Menschen, die in kleineren Städten oder Gemeinden von Nordrein-Westfalen leben, mit langsamen Internetzugängen auskommen. In vielen Orten kommt es dazu, dass nicht einmal DSL 6.000 verfügbar ist. Orte wie Köln, Essen, Duisburg und Düsseldorf sowie Bielefeld weisen zahlreiche DSL-Anbieter mit guter Verfügbarkeit auf. Speziell zum Thema Internet in Bielefeld und Region können sich Interessierte zum Beispiel hier über die DSL Angebote in Bielefeld informieren.

Vorteile bei DSL in Nordrein-Westfalen

  1. Viele Tarife sind mit einer reduzierten Grundgebühr zu erhalten

  2. Bereits ab 18,75 Euro sind Telefon und DSL verfügbar

  3. Dazu sind die Angebote auch ohne Mindestvertragslaufzeit möglich

  4. Oftmals ist in Tarifen ein kostenloser DSL Modem mit WLAN enthalten

  5. In der TV-Flatrate sind bis zu 116 TV Sender und 30 HD TV Sender inklusive.

  6. Von einigen Anbietern wird angeboten, dass man ein TV Paket mit einem Zugang zur online Videothek mitverwenden kann.

  7. In dem Falle, dass man bei seinem jetzigen Anbieter kündigen möchte, tut dies der neue Anbieter

DSL in Berlin

Viele Menschen in Berlin suchen einen günstigen DSL-Anbieter, auf den sie sich verlassen können. Verschiedene Anbieter wie Telekom, Telefonia o2, Vodafone und sogar Kabel Deutschland bieten schnelle Internetzugänge zu diesem Zweck.

Oft liegt die Geschwindigkeit von 50 Mbit’s bis zu 100 Mbit’s. Manchmal ist aber ein DSL-Anschluss von 16.000er – aber nicht überall verfügbar. Z.B. müssen die Menschen, die in Privathaushalten in der Umgebung leben sich mit anderen Techniken wie LTE oder Richtfunk zufrieden geben. Im Stadtkern Berlin selbst, ist die DSL Verfügbarkeit demgegenüber ausgezeichnet.

Zuletzt aktualisiert: 17. September 2018


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