Verbraucherzentrale Bundesverband fordert Zugang für Drittanbieter bei 5G

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Vergabe-Kriterien für die neuen 5G Frequenzen bereits als enttäuscht kritisiert. Nun hat man seitens der Verbraucherschützer nochmal eine detaillierte Kommentierung der Pläne vorgelegt und kommt zu keinem besseren Ergebnis. Konkret werden in fünf zentralen Bereichen Nachforderungen aufgemacht um das Ziel einer flächendeckenden schnellen Versorgung mit 5G Verbindungen erreichen zu können. In dem einem aktuellen Entwurf fordert der vzbv:

  • Versorgungsauflagen dürfen nicht weiter an Haushalten bemessen werden. Bis
    Ende 2022 sollte daher flächendeckend im Bundesgebiet mindestens 100 Megabit
    pro Sekunde im Download zur Verfügung gestellt werden.
  • Sofern Verpflichtungen durch Zuteilungsinhaber nicht erfüllt werden, müssen effektive
    Sanktionsmaßnahmen greifen.
  • Inhaber bundesweiter Zuteilungen sollten in der kommenden 5G-Auktion verpflichtet
    werden, Diensteanbietern und virtuelle Mobilfunknetzbetreiber (MVNO) einen
    diskriminierungsfreien Zugang zu Mobilfunknetzen zu ermöglichen, sowohl basierend
    auf LTE- als auch auf 5G-Technik.
  • Allen Wettbewerbern müssen gleiche Chancen bei der Frequenzvergabe eingeräumt
    und darüber hinaus Spektrum für neue Marktteilnehmer reserviert werden.
  • National Roaming, also der flexible Netzwechsel im Inland, sollte zumindest zeitweise
    verpflichtend vorgeschrieben werden.

Auf diese Weise soll unter anderem verhindert werden, dass die großen Netzbetreiber die schnellen Zugänge so abschotten, wie es bei LTE der Fall war. Zugang zu schnellen Netzen bekamen nur die Kunden, die bereit sind dafür viel Geld zu bezahlen und sich an die Kriterien der Netzbetreiber zu halten. Mit dem Zugang für Drittanbieter in diesem Bereich soll zukünftig mehr Preiswettbewerb geschaffen werden, so dass die Preise sich dem Markt anpassen und nicht künstlich hoch gehalten werden können. Bisher ist dies so in den Vergaberichtlinien nicht vorgesehen.

Diese Vorgaben sind bisher bei der 5G Auktion geplant

Die Vorgaben der Bundesnetzagentur an eventuelle Bieter sind dabei recht anspruchsvoll und werden den Unternehmen einige Anstrengungen abverlangen. Unter anderem müssen die Bieter folgende Auflagen erfüllen:

  • mindestens 98 % der Haushalte mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Down-link zu versorgen (bis Ende 2022)
  • an fahrgaststarken Bahnstrecken mindestens 50 Mbit/s bereitzustellen (bis Ende 2022)
  • Autobahnen und Bundesstraßen sollen über 5G mit 100 Megabit Datengeschwindigkeit pro Sekunde bis Ende 2022 versorgt werden.
  • Ebenfalls bis Ende 2022  sollenmindestens 500 Stationen zusätzlich zu den Auflagen für Straßen und Haushalte für 5G aufgebaut werden.
  • Weitere 500 Masten je Anbieter (zusätzlich zu den Auflagen) sollen im ländlichen Bereich die Versorgung mit 100MBit/s sicher stellen. Konkret wird es damit wohl also etwa 2×1500 neue Masten für 5G Versorgung in Deutschland geben, wobei auch der ländliche Raum mit versorgt wird.

Die Unternehmen werden also neben den Kosten für die Frequenzen selbst auch noch hohe Investitionen in den schnellen Ausbau stecken müssen, um die Vorgaben der Bundesnetzagentur zu erfüllen. Unklar ist allerdings, was genau passiert, wenn ein Unternehmen diese Bedingungen nicht erfüllt. Möglicherweise werden dann Bußgelder auferlegt, es könnte aber auch passieren, dass die Frequenznutzung entzogen wird. Die Bundesnetzagentur schrie dazu:

„Wir planen anspruchsvolle Auflagen für eine Verbesserung der Mobilfunkversorgung. Beispielsweise haben wir die geltenden Auflagen bei der Datenübertragungsrate verdoppelt. Wir werden in den nächsten Jahren weitere Frequenzen vergeben, insbesondere auch solche, die für die Versorgung der Fläche besser geeignet sind“, so Homann weiter. „Der Ausbau der Netze bleibt eine dauerhafte Aufgabe. Ein flächendeckender Ausbau mit der 5G Technologie bereits jetzt ist unverhältnismäßig teuer. In Zukunft werden die Kosten für den weiteren Ausbau sinken, weil es dann mehr Glasfaserleitungen und auch für die Fläche geeignetere Frequenzen geben wird. Die Frequenzen, die wir jetzt vergeben, sind Kapazitätsfrequenzen mit nur kurzen Reichweiten.“


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