Verbraucherzentrale Bundesverband – Vergabebedingungen für 5G sind enttäuschend

Der Verbraucherzentrale Bundesverband  (vzbz) hat die Verhandlungen um die Vergabe der neuen 5G Bänder bereits seit einige Zeit mit begleitet und zeigt sich vom finalen Entwurf der Ausbaubedingungen für den neuen schnellen Netzstandard enttäuscht. Man befürchtet einen eher schleppenden Ausbau und hohe Preise – also eher wenig Nutzung in den ersten Jahren nach der Vergabe der ersten 5G Frequenzen. Dazu wird es wohl auch weiterhin weiße Flecken ohne schnelles Internet in Deutschland geben, auch wenn diese etwas weniger werden sollen.

Klaus Müller, Vorstand des vzbv, sagte dazu konkret:

„Die Vergabebedingungen sind aus Verbrauchersicht enttäuschend. Der jetzt schon stagnierende Wettbewerb im Mobilfunkmarkt wird dadurch weiter zementiert.
 
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das auch zukünftig zu wenig Auswahl und zu hohe Preise für Mobilfunkprodukte. Auch das Problem der weißen Flecken im ländlichen Raum wird uns noch eine Weile begleiten.
 
Nun ist der Gesetzgeber gefragt andere Wege zu finden. Es ist in seiner Verantwortung den flächendeckenden Ausbau der mobilen Internetversorgung zu gewährleisten und den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt zu beleben.
 
Die Bundesnetzagentur sollte mit Blick auf kommende Auktionen eine Marktüberprüfung angehen. Sie darf nicht wieder über die gleichen rechtlichen Hürden stolpern, die auch jetzt schon verbraucher- und wettbewerbsfreundlichen Vergaberegeln entgegenstanden.”

Die Auktion für die neuen 5G Frequenzen soll dabei bereits Anfang nächsten Jahres starten. Konkret sehen die Ausbauziele, die Bedingung für die Vergabe sind, wie folgt aus:

Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s

  • mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
  • alle Bundesautobahnen,
  • die wichtigsten Bundesstraßen sowie
  • die wichtigsten Schienenwege.

Versorgt werden sollen bis Ende 2024

  • alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
  • alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
  • die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens
  • 50 Mbit/s sowie
  • alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.

Derzeit ist geplant, dass die ersten 5G Angebote für Verbraucher wahrscheinlich 2020 auf den Markt kommen und danach das Mobilfunk-Netz im 5G Bereich deutlich ausgebaut wird. Die großen Netzbetreiber haben aber bereits deutliche Kritik an diesen Vorgaben geäußert und halten die Ziele in großen Teilen für nicht erreichbar. Der wirtschaftliche Aufwand, um diese Abdeckung mit 5G umzusetzen wäre einfach zu groß und würde wohl den Ausbau von 5G eher behindern als fördern. Daher kann man davon ausgehen, dass im Beirat bei der Bundesnetzagentur der Entwurf wohl nochmal sehr kontrovers diskutiert werden wird. Änderungen sind ebenfalls nicht ausgeschlossen.

In Deutschland wird das 5G Netz für den Anfang in folgenden Frequenzen aufgebaut:

  • 1920 MHz bis 1980 MHz
  • 2110 MHz bis 2170 MHz
  • 3.400 MHz bis 3.700 MHz

Wer den Zuschlag bekommt ist allerdings noch offen, denn neben den großen Netzbetreibern könnten in der Auktion natürlich auch andere Anbieter Gebote abgeben und sich damit durchaus auch durchsetzen. Man kann aber davon ausgehen, dass sowohl Telekom* als auch Vodafone* und auch O2* mit Sicherheit mit dabei sein werden und mitbieten und es ist durchaus denkbar, dass beispielsweise auch United Internet (Drillisch und 1&1) sich an der Auktion beteiligt. Wer dann allerdings wirklich Frequenzbereiche bekommt, muss sich natürlich erst noch zeigen.

Derzeit fehlen noch Handys und Smartphones* mit 5G. Die Anbieter haben aber bereits angekündigt, dass 2019 die ersten 5G-fähigen Smartphones* auf den Markt kommen sollen.

Zuletzt aktualisiert: 27. November 2018


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