Bundesnetzagentur anullierte hohe Rechnungen nach Router-Hacking

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist in einigen Fällen gegen missbräuchlich entstandene Verbindungsentgelte vorgegangen und hat dabei für mehrere Netzbetreiber ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot sowie Auszahlungsverbote erlassen.

Konkret ging es dabei um Router und Telefonanlagen, die von außen gehackt wurden und die danach dazu genutzt wurden um ohne Wissen der jeweiligen Anschlussinhaber Verbindungen aufzubauen. Dabei wurden die Systeme genutzt um Sonderrufnummern vor alle im Ausland anzurufen und so hohe Kosten aufzubauen. Diese werden dann teilweise an die Besitzer dieser Rufnummern ausgezahlt. Um dies zu verhindern wurde die Bundesnetzagentur nun aktiv und hat die Verbote erlassen. Die Betroffenen müssen daher diese ohne Rechnungen nicht bezahlen und es darf auch nichts ausgezahlt werden.

Insgesamt beläuft sich der Gesamtschaden in den jetzt veröffentlichen Fällen durch solche gekaperten Router auf über 200.000 Euro. Es geht also um durchaus hohe Beträge, die es lohnenswert machen, Router und Verbindungssysteme allgemein zu kapern.

Zu den Fällen selbst schreibt die Behörde konkret:

In einem Fall wurden zu Lasten von verschiedenen Endkunden über 600.000 Verbindungsminuten zu über 1.500 ausländischen Rufnummern und Satellitenrufnummern generiert. Diese Verbindungen hätten dabei einen Gesamtschaden über 200.000 Euro verursacht.

Über den Anschluss einer Stadtverwaltung wurden Anfang 2019 innerhalb von zehn Stunden unbemerkt über 5.000 Verbindungen zu rund 200 Auslandsrufnummern initiiert. Insgesamt sind in diesem Fall fast 59.000 Gesprächsminuten mit einem Schaden von mehreren tausend Euro generiert worden.

In einem weiteren Fall wurden über die Anwahl von vier ausländischen Rufnummern über Call-by-Call-Verbindungen am ersten Januarwochenende Verbindungskosten in Höhe von 24.000 Euro verursacht. Einem anderen Verbraucher wurden für die durch Hacking ausgelöste Anwahl ausländischer Rufnummern innerhalb von 24 Stunden über 10.000 € in Rechnung gestellt.

An der Stelle sieht man recht deutlich, wie wichtig eine Absicherung von Routern und Modem auch für Privatpersonen ist. Oft unterschätzen Verbraucher die Gefahren, die durch gehackte Geräte entstehen können und gehen in erster Linie davon aus, dass ihre Systeme schon nicht so wichtig sein werden, um sie anzugreifen. Wenn es allerdings immer mehr ein lukratives Geschäft ist, diese Technik anzugreifen, werden sich sicher auch die Fälle im privaten Bereich häufen. Daher ist es wichtig, dass die Bundesnetzagentur hier frühzeitig eingreift und klar macht, dass auch ein gehackter Router keine Garantie für Auszahlungen von Telefongebühren ist. Auf diese Weise wird eventuellen Angreifern von Anfang an das Geschäftsmodell unterbunden.

Die Behörde gibt darüber hinaus gleich noch einige grundsätzliche Tipps zur Absicherung der Telefonanlage:

  1. Schützen Sie Ihre Systeme mit individuellen und sicheren Passwörtern. Informationen zur Erstellung sicherer Passwörter gibt es auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (www.bsi-fuer-buerger.de).
  2. Sperren Sie grundsätzlich nicht benötigte Zielrufnummern (z.B. Auslandsnummern, Sonderrufnummern). Sperrungen kann man im Router bzw. in der TK-Anlage einrichten, bestimmte Rufnummernarten wie Sonderrufnummern kann man zudem beim Netzbetreiber netzseitig sperren.
  3. Aktualisieren Sie regelmäßig und unverzüglich nach Herstellerfreigabe die Software Ihrer Endgeräte.
  4. Überprüfen Sie regelmäßig ihre Rechnung auf Auffälligkeiten.

Sollten dennoch merkwürdige Kosten auf der Rechnung auftauchen, die man selbst nicht zuordnen kann, sollte man sich als Verbraucher ebenfalls an die Bundesnetzagentur wenden. Die Behörde bietet dazu ein spezielles Formular an, das generell bei Fragen rund um die Rechnungslegung der Anbieter genutzt werden kann und dies kann man auch in diesen Fällen verwenden: https://www.bundesnetzagentur.de/_tools/VSTK/Form01Beschwerde/Sonstiges/jsp?loadDB=new&SVNr=6&Eingabetyp=Beschwerde&Quelle=Kontaktformular&submit=0&SubmittedForm=0

Zuletzt aktualisiert: 18. Januar 2019


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