Verbraucherzentrale kritisiert Entscheidung zum neuen EU-Urheberrecht

Die neue EU-Urheberrechtsreform wurde in den vergangenen Wochen viel kritisiert und vor allem junge Nutzer sahen und sehen in den Regelungen zur Haftung von Plattformen für Uploads der Nutzer ein Instrument zur Sperrung und zur Zensur. Es wird befürchtet, das dank sogenannte Uploadfilter zukünftig wesentlich mehr Material nicht online gestellt werden kann, weil die Plattformen zukünfitg haften, wenn es unklare rechtliche Situationen gibt.

Gestern hat das EU Parlament trotz der Kritik für diese Reform gestimmt und die Verbraucherzentrale kritisiert Entscheidung zum neuen EU-Urheberrecht deutlich. Auch hier sieht man die Verbraucherrechte beschnitten.

Konkret schreibt die Verbraucherzentrale:

„Heute hat das Europäische Parlament mehrheitlich gegen die Interessen von Nutzerinnen und Nutzern gestimmt. Damit bedrohen verpflichtende Uploadfilter auch viele vollkommen legale nutzergenerierte Inhalte. Denn sie können nicht wirkungsvoll zwischen erlaubter und nicht erlaubter Nutzung unterscheiden. Filter wissen nicht was Parodien sind oder ob ein Inhalt zitiert wurde.
 
Besonders bitter ist, dass keine konkreten und wirksamen Gegenmaßnahmen eingeführt wurden, um rechtmäßige Inhalte vor entsprechender Blockierung zu schützen. Vollkommen legale Inhalte können so mit Verweis auf die Nutzungsbedingungen der Plattform leicht verschwinden.
 
Nun gilt: Die CDU muss in der nationalen Umsetzung Wort halten und für die versprochene Rechtssicherheit durch Pauschallizenzen und eine Stärkung der Nutzerrechte sorgen. Denn auch die CDU hat längst erkannt, dass die Richtlinie nicht hält, was sie verspricht.“

Bevor die neue Richtlinie allerdings in Kraft treten kann, muss Deutschland noch zu zustimmen und die Vorgaben der Richtlinie müssen auch erst in nationale Gesetzte umgesetzt werden. Derzeit ändert sich also an den rechtlichen Regelungen noch nichts und es bleibt abzuwarten, wie in Deutschland die neuen Gesetzte aussehen werden. Die CDU hat bereits angekündigt, dass man möglicherweise eine entschärfte Regelung in Kraft setzen will, die ohne Uploadfilter auskommt. Ob das allerdings europarechtlich möglich ist, bleibt umstritten. Dazu ist unklar, wie ein deutscher Sonderweg bei einer EU-weiten Regelung den Unterschied machen kann.

Zuletzt aktualisiert: 27. März 2019


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