Gesetz für faire Verbraucherverträge – 2 Jahre Laufzeit für Handyverträge bleibt erhalten

Gesetz für faire Verbraucherverträge – 2 Jahre Laufzeit für Handyverträge bleibt erhalten – Vor über einem Jahr startet das Verbraucherministerium den Versuch, die Verbraucherverträgen (zu denen auch die Handyverträge und Flatrates uählen) neu zu gestalten. Unter anderem war dort der Passus enthalten, dass diese Verträge nur noch maximal ein Jahr laufen dürften und auch die automatische Verlängerung von einem Jahr auf maximal 3 Monate reduziert wird. Seit dem ist einige Zeit und viel politische Arbeit vergangen – der Gesetzentwurf hat sich mittlerweile deutlich verändert.

Das Bundesministerium für den Verbraucherschutz hat bereits im Dezember einen finalen Gesetzesentwurf veröffentlicht und dort wurden die 2 Jahre als maximale Laufzeit wieder mit aufgenommen. Handyverträge können also auch weiter 2 Jahre laufen und sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, wenn der Verbraucher nicht rechtzeitig kündig.

Im Gesetzentwurf heißt es zur Begründung:

Auch zukünftig soll die Vereinbarung von Laufzeit von bis zu zwei Jahren weiterhin möglich sein. Zugleich wird aber die Wirksamkeit von Vertragslaufzeiten von über einem Jahr bis zu zwei Jahren an zusätzliche Bedingungen geknüpft: Eine feste Vertragslaufzeit von über einem Jahr soll zukünftig nur wirksam sein, wenn dem Verbraucher auch ein Angebot über die gleiche Leistung mit einer Laufzeit von einem Jahr und zu einem Preis gemacht wird, welcher den Preis für den Vertrag mit der längeren Laufzeit nicht um mehr als 25 Prozent im Monatsdurchschnitt übersteigt. Dies stärkt die Wahlfreiheit des Verbrauchers und fördert den Wettbewerb. Das Gleiche gilt für die Vorgabe, dass bei einer weiterhin zulässigen Verlängerung von bis zu einem Jahr, eine solche Verlängerung von über drei Monaten bis zu einem Jahr nur wirksam ist, wenn in der Bestimmung vorgesehen ist, dass die Verlängerung nur eintritt, wenn der Verwender der AGB den anderen Vertragsteil rechtzeitig auf seine Kündigungsmöglichkeit hinweist. Diese Regelungen zu Vertragslaufzeit und Verlängerungen werden ergänzt durch eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat.

Hintergrund für diese Änderung im neuen Entwurf dürfte die deutliche Kritik der Anbieter gewesen sein. In den Stellungnahmen von unter anderem Vodafone und O2 (aber auch von anderen Betroffenen) wurde vor höheren Preisen gewarnt, wenn die Kosten für Internet- und Mobilfunk-Verträge nur noch auf 12 Monate umgelegt werden könnten. Dazu gab es auch Bedenken hinsichtlich des EU-Rechts. Das scheint auf offene Ohren gestoßen zu sein und daher gibt es im finalen Entwurf die verkürzten Laufzeiten nicht mehr.

Der neuen Entwurf ist aber nach wie vor noch kein geltenes Recht. Vorher müssen noch Bundesrat und Bundestag zustimmen, erst dann kann diese neue Gesetzensänderung in Kraft treten.

Zuletzt aktualisiert: 18. Februar 2021


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