Anrufe aufzeichnen und aufnehmen – so geht es legal und das sollte man beachten

Anrufe aufzeichnen und aufnehmen – so geht es legal – Eingehende und ausgehende Anrufe enthalten häufig auch Passagen, die man gerne aufzeichnen würde (vor allem bei Verkaufsanrufen). Allerdings ist die rechtliche Situation in Deutschland dazu nicht ganz so einfach und auch technisch bieten bisher weder Handys noch Festnetz-Telefone eingebaut Rekorder dafür an.

In diesem Artikel wollen wir erklären, wie man legal und rechtskonform Gespräche mitschneidet und welche technischen Möglichkeiten es dafür bei den einzelnen Anbietern und Systemen gibt – bis hin zum Festnetz.

Anrufe aufzeichnen und aufnehmen – so sind die rechtlichen Regelungen

Die gesetzlichen Regelungen bei der Aufzeichnung von Anrufen und Gesprächen sind eindeutig. Es ist nur erlaubt, wenn beide (bzw. alle) Gesprächsteilnehmer dem zugestimmt haben.  Grundlage dafür ist der Paragraph 201 im Strafgesetzbuch. Dort heißt es:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

  1. 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
  2. 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

Umgekehrt macht man sich daher strafbar, wenn man ohne Erlaubnis Gespräche mitschneidet und aufzeichnet. Das gilt auch für Anrufe und Gespräche mit Handy, Smartphones und auch über WhatsApp und andere Dienste. Wer Anrufe aufzeichnen und aufnehmen will, sollte daher auf jeden Fall die Erlaubnis des Gegenübers einholen.

Darf ich Telefonate aufzeichnen? | Rechtsanwalt Christian Solmecke

Anrufe aufzeichnen und aufnehmen unter Android

Unter Android gibt es keine eingebaute Funktion, um Gespräche mitschneiden zu können. Das wurde bisher auch nicht geändert – Hintergrund hier ist dabei natürlich, dass man es den Nutzern schwieriger machen will, gegen die gesetzlichen Regelungen zu verstoßen.

Im Play-Store findet man aber eine ganze Reihe von Lösungen, die dennoch eine Aufzeichnung von Anrufen und Gesprächen erlauben. Man sollte nach “call record” oder “call recorder” suchen, dann werden eine ganze Reihe von Apps angezeigt. Die Funktionsweise ist dabei meistens recht gleich, die Apps unterscheiden sich aber bei der Speicherung (also wie lange die Gespräche aufgezeichnet werden können) und auch beim Preis. Es gibt kostenlose und kostenpflichtige Versionen – im besten Fall nutzt man einen kostenlose Variante und rüstet dann auf, wenn man damit zufrieden ist und zusätzliche Features braucht.

Telefonate aufnehmen unter Android

Anrufe aufzeichnen und aufnehmen beim iPhone

Beim iPhone ähnelt die Situation der bei den Android Handys. Man kann ohne Zusatzfunktionen keine Gespräche und Anrufe aufzeichnen. Mit einem Jailbreak soll das möglich werden, aber es ist an sich nicht zu empfehlen, nur aus diesem Grund die Geräte  zu jailbreaken.

Auch beim iPhone und unter iOS ist es daher sinnvoller, auf externe Apps zurückgreifen. Die bekannteste App dazu ist TapeaCall. Diese ist allerdings nur in der Pro-Variante für 10.99 Euro richtig sinnvoll  nutzbar, die kostenlose Version enthält viele Einschränkungen die eine wirkliche Aufzeichnung in der Praxis kaum durchführbar machen.

Daneben gibt es aber auch viele andere Varianten. Man sollte nach “call record” oder “call recorder” suchen, dann werden eine ganze Reihe von Apps angezeigt

Anrufe aufzeichnen und aufnehmen mit dem Festnetz

Beim Festnetz kann man nicht auf Apps zur Speicherung zurück greifen, aber dennoch kann man die Geräte in der Regel auf Laut stellen und die Gespräche dann über Drittgeräte (beispielsweise ein Smartphone) aufzeichnen. Wer eine Fritzbox nutzt, kann diese direkt nutzen, um Gespräche aufzuzeichnen. Diese Funktion ist direkt in den meisten neueren Fritzboxen integriert.

AVM schreibt zur Einrichtung:

Anrufbeantworter einrichten

Führen Sie diese Maßnahmen nur durch, wenn Sie noch keinen Anrufbeantworter in der FRITZ!Box eingerichtet haben:

  1. Richten Sie einen Anrufbeantworter in der FRITZ!Box ein.

Telefongespräch mitschneiden

  1. Drücken Sie während des Gesprächs am Telefon die Taste “Menü”.
  2. Bestätigen Sie die Frage “Haben alle Teilnehmer dem Mitschnitt zugestimmt?” mit “Ja”.
  3. Falls Sie mehrere Anrufbeantworter in der FRITZ!Box eingerichtet haben, wählen Sie den Anrufbeantworter aus, der das Gespräch aufnehmen soll.

Leider funktioniert das aber auch nicht bei allen Fritzbox Modellen. Man sollte also vorher prüfen, ob dies bei der eigenen Fritzbox eine Option ist.

Video: kostenlos Anrufe aufzeichnen

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Gesetzliche Regelungen zu diesem Thema

Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien * (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz – TTDSG)
§ 3 Vertraulichkeit der Kommunikation – Fernmeldegeheimnis

(1) Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.

(2) Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses sind verpflichtet

1.Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten sowie natürliche und juristische Personen, die an der Erbringung solcher Dienste mitwirken,

2.Anbieter von ganz oder teilweise geschäftsmäßig angebotenen Telekommunikationsdiensten sowie natürliche und juristische Personen, die an der Erbringung solcher Dienste mitwirken,

3.Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und

4.Betreiber von Telekommunikationsanlagen, mit denen geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbracht werden.Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.

(3) Den nach Absatz 2 Satz 1 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die Erbringung der Telekommunikationsdienste oder für den Betrieb ihrer Telekommunikationsnetze oder ihrer Telekommunikationsanlagen einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder von den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht. Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang.

(4) Befindet sich die Telekommunikationsanlage an Bord eines Wasser- oder Luftfahrzeugs, so besteht die Pflicht zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses nicht gegenüber der Person, die das Fahrzeug führt, und ihrer Stellvertretung.

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Zuletzt aktualisiert: 3. Oktober 2023


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