EU-Binnenmarkt: Neue Regeln für sichere Produkte seit Freitag in Kraft

EU-Binnenmarkt: Neue Regeln für sichere Produkte seit Freitag in Kraft – Seit Freitag ist ein Paket aus 73 EU-Rechtsvorschriften vollständig in Kraft, mit denen die Sicherheit der Produkte innerhalb der EU sichergestellt werden soll. Dabei werden Produkte vom Spielzeug über Elektronik  bis hin zu Auto umfasst, auch Handys, Smartphones und andere mobile Gadgets fallen darunter. Mit den neuen Regeln werden auch die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden genauer festgelegt. Sie sind jetzt befugt, Inspektionen vor Ort durchzuführen und Produkte verdeckt zu kaufen. Die neuen Regelungen gelten allerdings in erster Linie für den Handel, Bestellungen im Ausland sind davon weniger betroffen.

Die EU schreibt selbst im Original dazu:

Ab heute ist die EU-Marktüberwachungs- und Konformitätsverordnung vollständig anwendbar. Sie stellt sicher, dass Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, den EU-Rechtsvorschriften entsprechen und die Anforderungen an die öffentliche Gesundheit und Sicherheit erfüllen. Damit sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden und keine gefährlichen Produkte und Nicht-EU-konforme Produkte aus Nicht-EU-Staaten in den Unionsmarkt gelangen. Klarere Vorschriften, schärfere Konformitätskontrollen und eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden machen die Marktüberwachung effizienter.16/07/2021

Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton sagte dazu: „Angesichts der zunehmenden Online-Käufe und der Komplexität unserer Lieferketten müssen wir unbedingt sicherstellen, dass alle Produkte auf unserem Binnenmarkt sicher sind und den EU-Rechtsvorschriften entsprechen. Diese Verordnung wird dazu beitragen, Verbraucher und Unternehmen vor unsicheren Produkten zu schützen und die Zusammenarbeit der nationalen Behörden und Zollbeamten zu verbessern, um zu verhindern, dass diese in den Binnenmarkt gelangen.“

Es kann aber durchaus auch passieren, dass Produkte vom Zoll zurückgeschickt werden, wenn sie nicht den gültigen Anforderungen für den EU Markt entsprechen und keine passende Siegel haben. Das war aber bisher auch ab und an der Fall.


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