Simkarten – Nano, Micro oder eSIM – das sollte man zur Technik von Sim wissen

Simkarten – Nano, Micro oder eSIM – das sollte man zur Technik von Sim wissen – Eine Simkarte ist die Verbindung zwischen der Hardware (also einem Handy, Smartphone oder auch Tablet) und dem Mobilfunk-Netz des jeweiligen Anbieters. Man findet auf der Simkarte die IMSI (Identifikationsnummer der Simkarte) gespeichert, mit der ein Anbieter eine Sim identifizieren kann. Darüber lässt sich dann auch zuordnen, welchen Tarif und welche Leistungen der Nutzer einer Simkarte abrufen kann. Man sollte dies nicht mit der IMEI verwechseln – die IMEI ist die Identifikationsnummer des Handys, die INSI die Nummer der Karte.

Teilweise sind aber zusätzlich noch korrekte Einstellungen (APN) im Handy notwendig. Wenn beispielsweise das mobile Internet nicht funktioniert, liegt es meistens nicht an der Simkarte sondern an falschen Daten im Handy. Auch wenn eine Sim nicht erkannt wird, ist oft nicht direkt die Simkarte dafür verantwortlich.

Mittlerweile findet man Simkarte nicht mehr nur in Handys und Smartphones, sondern viele Geräte wurden mittlerweile mobil oder smart gemacht und daher haben oft auch Uhren, Autos oder sogar Puppen eine Simkarte. Unabhängig vom Einsatzort bleibt die Technik und das Format dabei aber immer gleich und folgt den bekannten Größen und Staffelungen.

Die Größe der Simkarte

Mittlerweile gibt es auf dem deutschen Markt verschiedene Formate der Simkarte. In den letzten Jahren sind die Abmessungen dabei immer kleiner geworden um in den neuen Smartphones nicht zu viel Platz weg zu nehmen. An der Funktion der Simkarte hat sich durch die kleineren Abmessungen aber nichts geändert. Aktuell sind noch 3 verschiedenen Formate von Sim-Karten in Benutzung:

  • normale Simkarte (2FF SIM) mit einer Größe von 25 mm × 15 mm
  • Micro-SIM mit einer Größe von 15 mm × 12 mm
  • Nano-Simkarte mit einer Größe von 12,3 mm × 8,8 mm × 0,67 mm

Welche Simkarte man für welches Gerät benötigt, ist unterschiedlich und wird meistens in den technischen Details der Handys und Smartphone mit angegeben. Mittlerweile sind oft variable Karten im Einsatz: diese enthalten alle Größen und man kann sich die entsprechend benötigte Simkarte heraus trennen. Benötigt man danach wieder ein anderes Format, kann man sich beim Anbieter auch eine neue Simkarte im passenden Format bestellen. Dazu besteht die Möglichkeit, größere Simkarte auf das kleinere Format zu stanzen. Die meisten Fachgeschäfte haben entsprechende Stanzen und Vorlagen parat. Für den Einsatz von kleinere Simkarte in größeren Slots gibt es Adapter. Für wenige Euro kann man damit auch kleine Simkarte in Slots mit größeren Abmessungen einlegen.

Falls eine Simkarte defekt sein sollte, die Sim Karte nicht mehr erkannt wird und man deswegen kein Netz mehr hat, wird diese meistens kostenlos umgetauscht. Bei einem Tausch wegen der Größe werden dagegen Gebühren fällig (oft 10 bis 20 Euro), so dass man sich dies gut überlegen sollte.

Die eSIM Generation

Rein theoretisch ist mit der eSIM der Nachfolger der normale Simkarte bereits verfügbar. Unter eine eSIM versteht man dabei eine programmierbare und fest eingebaute Simkarte, die dann eigentlich gar keine wirkliche Karte mehr ist, sondern nur noch ein Chip. Dieser kann mit den jeweiligen Daten des entsprechenden Tarifs und Anbieters versehen werden und funktioniert dann wie eine normale Simkarte. Man kann die Sim dann nur nicht mehr wechseln. Das ist aber auch nicht mehr notwendig, da man alle Daten auch ohne Wechsel der Simkarte auf die eSIM laden kann.

Mittlerweile gibt es auch bereits einige Modelle, die eSIM unterstützen und mit denen man diese Technik nutzen kann. Laut esim-karte.com sind dies folgende Modelle nach dem aktuellen Stand:

  • iPhone XR, XS, XS max, iPhone SE und SE 2020, iPhone 11, 11 pro und 11 pro max, iPhone 12 Serie, iPhone 13 Serie, Apple iPhone Serie
  • die Apple Watch Series 3 und Series 5 und Series 6
  • iPad Modelle ab 2018
  • Google Pixel ab Pixel 3: Pixel 3 (XL), Pixel 3x (XL), Pixel 4 (XL), Pixel 4a (5G), Pixel 5, Pixel 6 (pro)
  • alle Modelle der Galaxy Watch mit Mobilfunk (und auch die älteren Samsung Gear S2 3G Smartwatch)
  • Samsung Galaxy Fold und Fold 2 und Fold 3, Galaxy Z Flip, Z Flip 2 und 3
  • Samsung Galaxy S20, S20+ und S20 ultra (eSIM Version)
  • Samsung Galaxy S21, S21+ und S21 ultra (aber nicht das Galaxy S21 FE!)
  • Samsung Galaxy S22, S22+ und S22 ultra
  • Huawei P40 und P40 pro (bei der Lite-Version und der pro+ Version gibt es KEIN eSIM)
  • Samsung Galaxy Note 20 und Note 20 ultra
  • Windows 10 PCs und Microsoft Surface Duo
  • Motorola RAZR 2019
  • Lenovo Yoga 630
  • HP Spectre Folio
  • OPPO Find X3 pro
  • + eine Reihen von neueren Modelle

Samsung setzt dabei die eSIM nur in den Topmodellen um. Die günstigeren Smartphones der A-Reihe und der M-Serie haben diese Technik bisher noch nicht. Hier sind Apple und Google bereits einen Schritt weiter. Bei Noia ist man inzwischen auch mit den ersten eSIM Modellen gestartet.

Wie funktioniert die eSIM - Netzgeschichten

Kostenlose Simkarten auf dem Markt

Einige Anbieter haben sich darauf spezialisiert, ihre Simkarte kostenlos abzugeben. Es gibt dann weder einen Kaufpreis noch Versandkosten, wenn man sich die entsprechende Sim samt Tarif bestellt. Gebühren fallen erst an, wenn man diese Simkarten nutzt und auch dann wird Prepaid abgerechnet – es kann also nur das  verbraucht werden, was man vorher auf die Simkarte geladen hatte. Solche kostenlosen Sim Karte gibt es beispielsweise bei:

Aktionsweise gibt es auch noch andere Anbieter, die eine Freikarte auf den Markt werfen. Im Vergleich zu den Freikarten, die dauerhaft vorhanden sind, sollte man aber bei Aktionsangeboten sehr genau hin schauen, ob sich dies wirklich lohnt. Generell haben Prepaid Tarife meistens keine Laufzeit – man kann also auch schnell wieder wechseln, falls man doch nicht die richtige Sim erwischt hat.

5G Sim Karten und Tarife

Technisch gesehen können alle aktuellen Sim Karte auf dem Markt (auch die eSIM) 5G nutzen. Allerdings sind noch nicht alle Handytarife für 5G freigeschaltet. Vor allem 5G Prepaid Sim sind eher die Ausnahme. Wer 5G nutzen möchte, sollte daher prüfen, ob der eigene Anbieter und auch der eigene Mobilfunk-Tarif dies bereits unterstützt – die Simkarte ist dann kein Problem. Natürlich muss vor Ort auch bereits ein 5G Netz vorhanden sein, damit man die neue Technik nutzen kann.

5G Netz Ausbau alle Anbieter 2023
5G Netz Ausbau alle Anbieter 2023 – @ inside-sim.de

Video: Simkarte selber zuschneiden

Handy SIM-Karte zu Micro / Nano zuschneiden und Mini-SIM-Adapter selber bauen

Anonyme Simkarten sind rechtlich nicht mehr erlaubt

In Deutschland müssen mittlerweile auch Prepaid Handykarten per Ausweis oder einem anderen amtlichen Dokument legitimiert sein. Anonyme Sim sind daher nicht mehr möglich, bestehende anonyme Handykarten können aber weiter genutzt werden. Technisch hat sich damit an den Sim Karten selbst nichts geändert, aber beim Verkauf darf die Karte nun erst freigeschaltet werden, wenn der Ausweis kontrolliert wurde.

Die rechtlichen Grundlagen §172 TKG

Anbieter von im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten haben die Richtigkeit der nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 erhobenen Daten, sofern die Daten in den vorgelegten Dokumenten oder eingesehenen Registern oder Verzeichnissen enthalten sind, vor der Freischaltung zu überprüfen durch

1.Vorlage eines Ausweises im Sinne des § 2 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes,

2.Vorlage eines Passes im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes,

3.Vorlage eines sonstigen gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, wozu insbesondere auch ein nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannter oder zugelassener Pass, Personalausweis oder Pass- oder Ausweisersatz zählt,

4.Vorlage eines Aufenthaltstitels,

5.Vorlage eines Ankunftsnachweises nach § 63a Absatz 1 des Asylgesetzes oder einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 Absatz 1 des Asylgesetzes,

6.Vorlage einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes oder

7.Vorlage eines Auszugs aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis, der Gründungsdokumente oder gleichwertiger beweiskräftiger Dokumente oder durch Einsichtnahme in diese Register oder Verzeichnisse und Abgleich mit den darin enthaltenen Daten, sofern es sich bei dem Anschlussinhaber um eine juristische Person oder Personengesellschaft handelt.

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