Preisbörse24 Insolvenz – das sollten Kunden und Verbraucher jetzt wissen

UPDATE: 30.11.2021 – Ganz so glimpflich scheint die Insolvenz doch nicht abzulaufen. Die Webseite des Unternehmens ist mittlerweile offline und es gibt ein neues Unternehmen unter dem Namen Starmobile mit gleicher Anschrift. Der Insolvenzverwalter hat ineinem Schreiben an die Kunden mitgeteilt, dass er weder Anrufe, noch Email, noch Briefen beantworten wird, da eine sehr große Zahl an Kunden betroffen ist. Der aktuelle Stand ist daher eher unklar. Kunden berichten auch, dass Bonis bereits nicht ausgezahlt wurden.

Preisbörse24 Insolvenz - 280 € Cashback nicht ausbezahlt

Preisbörse24 Insolvenz – das sollten Kunden und Verbraucher jetzt wissen

Die Preisbörse Fulda GmbH & Co. KG (früher Preisbörse Fulda KG)- das Unternehmen hinter preisbörse24.de – hat am letzten Donnerstag sehr überraschend einen Insolvenzantrag stellen müssen. Hintergrund dafür ist nach Angaben des Unternehmens laut Fuldaer Zeitung “außerordentliche Überschuldung, über die die Geschäftsführung erst kurzfristig Kenntnis erlangte.”. Es gibt aber einen Insolvenzverwalter und damit wird der Geschäftsbetrieb fortgeführt. Der Insolvenzantrag (Aktenzeichen 93 IN 69/21) bedeutet also nicht das Aus des Unternehmens.

Im Gegenteil sei wohl vor allem der Mobilfunk-Bereich recht gut aufgestellt. Die Fuldaer Zeitung schreibt dazu im Original:

In der Pressemitteilung heißt es weiter, dass die Mobilfunksparte der Preisbörse24 von den Vorgängen nicht betroffen sei. Das operative Kerngeschäft mit der Vermittlung von Mobilfunkverträgen laufe weiter sehr gut und werde gemeinsam mit dem bestellten Insolvenzverwalter fortgeführt. Auch die Mitarbeiter seien weiterhin an Bord, so dass der laufende Betrieb bis auf Weiteres gesichert sei.

Der Insolvenzverwalter ist bereits bestellt. In der Nachricht dazu heißt es:

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff, Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR, Agnes-Huenninger-Str. 2-4, D 36041 Fulda, Tel.: 06 61 / 29 28 95-0, Fax: 06 61 / 29 28 95-18, E-Mail: [email protected] bestellt

Das hört sich erst mal alles recht gut an, ein paar Punkte trüben aber insgesamt ein wenig den Blick auf die Vorgänge. Kunden finden beispielsweise auf der Webseite kaum Hinweise auf die Insolvenz, auch über die Social Media Auftritte hat das Unternehmen Kunden bisher nicht darüber informiert. Wir hatten hier auch ab und an Angebote von Preisbörse24 in den Artikeln – daher ist es durchaus auch wichtig in solchen Fällen transparent zu arbeiten und über die Auswirkungen zu informieren.

UPDATE: auch mehrere Tage nach der Insolvenz gibt es weder im Blog noch auf den sozialen Kanälen des Unternehmens Hinweise auf die Insolvenz. Das ist eher schade, denn es untergräbt natürlich das Vertrauen in die Marke wenn solche wichtigen Ereignisse nicht kommuniziert werden.

Preisbörse24 Insolvenz – das sollten Kunden und Verbraucher jetzt wissen

KURZ: Aktuelle Tarife, die über Preisbörse24 geschlossen wurden, laufen ganz normal weiter und bieten auch weiterhin die gleichen Leistungen und Konditionen. Man kann auch weiter Tarife über den Anbieter bestellen. Niemand muss daher Angst haben, seine Rufnummer zu verlieren oder nicht mehr telefonieren und surfen zu können.

Generell arbeitet Preisbörse24 in erster Linie als Vermittler von Handytarifen. Die Verträge werden also nicht direkt mit PB24 geschlossen, sondern mit der Telekom, Vodafone oder anderen Anbietern. Diese laufen also unabhängig von der Insolvenz weiter und werden sich nicht verändern, egal ob PB24 weiter machen kann oder nicht.

Anders sieht es dagegen mit eventuellen Vertragsbestandteilen aus, die von PB24 kommen. Das können beispielsweise sein:

  • Hardware in Form von Handys, Smartphones, Tablets oder anderen Zugaben zum Vertrag
  • Rabatte die monatlich gezahlt werden

Diese sind davon abhängig, wie die Insolvenz ausgeht. Die Zusicherung, dass die Mobilfunk-Sparte von PB24 nicht betroffen sein, macht hier Hoffnung, dass diese Vertragsbestandteile ohne Veränderung weiter genutzt werden können, sicher ist das jedoch nicht. Wenn sich in der kommenden Zeit doch herausstellen sollte, dass es weitere finanzielle Probleme gibt oder sich der Mobilfunk-Bereich (auch durch die Insolvenz) schlechter entwickelt als bisher erwartet, kann sich die Lage auch noch ändern.

Generell gilt daher:

  • wenn alle Vertragsbestandteile von PB24 bereits vorhanden/erhalten sind (man also das Handy bereits hat und es auch keine Rabatte gibt) braucht man sich keine größeren Gedanken machen. Selbst eine wenig erfolgreiche Insolvenz macht dann keinen Unterschied mehr.
  • Wenn man dagegen noch auf die Hardware wartet oder Rabatte direkt von PB24 ausgezahlt bekommt, sollte man Kontakt aufnehmen und nachfragen, wie es weiter geht.

Widerrufsrecht gilt weiter

Verbraucher, die relativ frisch einen Vertrag abgeschlossen haben, können sich überlegen, ob sie diesen weiter führen wollen oder das gesetzliche Widerrufsrecht nutzen. Diese ist bis 14 Tage nach Vertragsabschluss verwendbar und man kann den kompletten Handyvertrag ohne Grund widerrufen. Möchte man das Risiko lieber nicht eingehen, kann man so den Tarif und den Vertrag auch direkt wieder loswerden und sich stattdessen das Angebot wo anders holen.

Insgesamt ist die Insolvenz erst wenige Tage alt, es kann daher nicht schaden, noch etwas abzuwarten, bis es etwas belastbare Details gibt und der Insolvenzverwalter und die Firma einen besseren Überblick haben. Lediglich wenn es um ein eventuelles Widerspruchsrecht geht und die Frist läuft, sollte man sich nicht zu viel Zeit lassen.

Zuletzt aktualisiert: 30. November 2021


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