IoT-Markt: EU Sektoruntersuchung bestätigt Wettbewerbsprobleme

IoT-Markt: EU Sektoruntersuchung bestätigt Wettbewerbsprobleme – Die EU hat die Ergebnisse der Sektoruntersuchung zum Internet der Dinge für Verbraucher veröffentlicht und sieht in diesem Bereich nach wie vor Wettbewerbsprobleme und vor allem hohe Zutrittsschranken. Der Markt wächst stark, ist aber begrenzt aber auf wenige Wettbewerber und neue Unternehmen haben kaum Chancen, hier Fuß zu fassen. Der Bericht könnte damit die Grundlage werden für zukünftige Durchsetzungs- und Regulierungsmaßnahmen in diesem Bereich, das weitere Vorgehen der EU steht aber bisher noch nicht fest.

Die EU schreibt zu den Ergebnissen selbst:

Die meisten Untersuchungsteilnehmer weisen darauf hin, dass eines der Haupthindernisse für den Markteintritt oder die Expansion in diesem Sektor die Kosten von Technologieinvestitionen sind; diese werden insbesondere auf dem Markt für Sprachassistenten als sehr hoch bewertet. Eine andere wichtige Marktzutrittsschranke stelle die Schwierigkeit dar, mit vertikal integrierten Unternehmen zu konkurrieren, die ihre eigenen Ökosysteme innerhalb und außerhalb des Internets der Dinge für Verbraucher aufgebaut haben (wie etwa Google, Amazon oder Apple). Da diese Akteure die gängigsten Betriebssysteme für intelligente und mobile Geräte sowie die führenden Sprachassistenten bereitstellen, bestimmen sie, wie intelligente Geräte und Dienste in ein IoT-System für Verbraucher eingebunden werden können.

Die größten Bedenken von Anbietern in diesem Bereich:

  1. So bemängelten sie die Ausschließlichkeits- und Kopplungspraktiken im Zusammenhang mit Sprachassistenten und Praktiken, mit denen die Möglichkeit eingeschränkt wird, auf ein und demselben intelligenten Gerät unterschiedliche Sprachassistenten zu verwenden.
  2. Bedenklich sei ferner die Stellung der Sprachassistenten und Betriebssysteme intelligenter Geräte als Mittler zwischen Nutzern auf der einen Seite und intelligenten Geräten bzw. den über sie abgewickelten Leistungen für Verbraucher. Diese Stellung in Verbindung mit ihrer Schlüsselrolle mit Blick auf die Generierung und Erhebung der Daten ermögliche es ihnen, die Nutzerbeziehungen zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang äußerten die Befragten auch Bedenken hinsichtlich der Auffindbarkeit und Sichtbarkeit ihrer eigenen Angebote für Verbraucher.
  3. Ferner hätten Anbieter von Sprachassistenten umfassenden Zugang zu Daten einschließlich Informationen über die Interaktionen der Nutzer mit intelligenten Geräten und verbraucherbezogenen Dienstleistungen Dritter. Die Teilnehmer der Untersuchung vertraten die Ansicht, dass dieser Zugang zu und die Anhäufung von großen Datenmengen Anbietern von Sprachassistenten die Möglichkeit verschaffen, ihre Marktstellung zu verbessern und diese auf benachbarten Märkten auszunutzen.
  4. Problematisch sei ferner die mangelnde Interoperabilität im Internet der Dinge für Verbraucher aufgrund der Verbreitung eigentumsrechtlich geschützter Technologien, die zuweilen zur Schaffung von „De-facto-Normen“ führe. Konkret hätten bestimmte Anbieter von Sprachassistenten und Betriebssystemen die einseitige Kontrolle über Interoperabilitäts- und Integrationsprozesse und könnten daher die Funktionen intelligenter Geräte und verbraucherbezogene Leistungen Dritter beschränken, sodass diese gegenüber ihre eigenen benachteiligt würden.

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