Neues EU-Chip-Gesetz soll mehr eigene Halbleiter für die EU bringen

Neues EU-Chip-Gesetz soll mehr eigene Halbleiter für die EU bringen – Der Chipmangel hat jetzt auch auf der politischen Ebene für Bewegung gesorgt. Die EU Kommission hat ein neues Chip-Gesetz vorgeschlagen, dass die Abhängigkeit der EU im Bereich der Halbleiter von der restlichen Welt verringern soll. Bis 2030 will die Kommission den Marktanteil der EU im Halbleiterbereich auf 20 Prozent erhöhen. Aktuell liegt es etwa bei 10 Prozent. Konkret will man dabei etwa 43 Milliarden Euro an Investitionen zusammenbringen um dieses Ziel zu erreichen.

Die wichtigsten Maßnahmen sehen dabei wie folgt aus:

  • Die Initiative „Chips für Europa“ wird die Ressourcen der Union, der Mitgliedstaaten und der an bestehenden Unionsprogrammen beteiligten Drittländer sowie des Privatsektors bündeln und zwar mithilfe des verbesserten „Gemeinsamen Unternehmens für Chips“. Hierzu wird das bestehende Gemeinsame Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien strategisch neu ausgerichtet. Es werden 11 Mrd. Euro bereitgestellt, um Forschung, Entwicklung und Innovation zu stärken, den Einsatz fortschrittlicher Halbleiter-Werkzeuge und die Errichtung von Pilotanlagen für Prototypen sowie das Testen und Erproben von neuen Halbleitermodellen für innovative praktische Anwendungen sicherzustellen, Fachkräfte auszubilden und ein vertieftes Verständnis des Halbleiter-Ökosystems und der Wertschöpfungskette zu entwickeln.
  • Ein neuer Rahmen wird die Versorgungssicherheit gewährleisten durch Anreize für Investitionen und verbesserte Produktionskapazitäten, die dringend benötigt werden, um Innovationen im Bereich fortgeschrittene Knotendichten und innovative und energieeffiziente Chips zu fördern. Darüber hinaus wird ein Chip-Fonds Start-up-Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern, damit sie ihre Innovationen zur Marktreife bringen und Investoren anziehen können. Er wird eine spezielle Beteiligungsinvestitionsfazilität für Halbleiter im Rahmen von InvestEU umfassen, um Scale-ups und KMU zu unterstützen und ihre Marktexpansion zu erleichtern.
  • Ein Mechanismus für die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission wird zur Überwachung des Angebots an Halbleitern, zur Abschätzung der Nachfrage und zur Vorwegnahme von Engpässen dienen. Das Gremium wird die Halbleiter-Wertschöpfungskette überwachen und zu diesem Zweck Schlüsselinformationen von Unternehmen sammeln, um Hauptschwachstellen und -engpässe zu kartieren. Es wird für eine gemeinsame Krisenbewertung sorgen und die zu ergreifende Maßnahmen aus einem neuen Notfallinstrumentarium koordinieren. Außerdem wird das Gremium eine rasche und entschlossene gemeinsame Reaktion sicherstellen unter umfassender Nutzung der nationalen und europäischen Instrumente.

Aktuell sollen die Mitgliedsstaaten vor allem die aktuellen Produktionsprozesse bei Halbleitern evaluieren und gleichzeitig wird das neue Gesetz beraten und eventuell überarbeitet. Einen konkreten Zeitrahmen über das Ziel 2030 hinaus gibt es aber bisher noch nicht.


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