Mobilfunk: alle SMS Inhalte werden gespeichert

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat auf eine Praxis aufmerksam gemacht, die man derzeit bei allen großen Netzbetreibern und Mobilfunk-Anbietern findet. Die Unternehmen fangen verschickte SMS standardmäßig ab und speichern die Inhalte. Dies wird nach Angaben der Unternehmen zur “Fehlererkennung” so durchgeführt, wobei nicht ganz ersichtlich ist, wie die Inhalte einer SMS bei Störungen im Versand weiter helfen könnten.

Die systematischen, nachweislichen Verstöße der Telekommunikationsunternehmen gegen Datenschutzvorschriften entkräften jedes Vertrauen, dass Vorratsdaten bei ihnen sicher aufgehoben sein könnten“, erklärt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. “Wir haben schon erfahren müssen, dass die TK-Branche massenhaft nicht zur Abrechnung erforderliche Daten über unsere Kommunikation sammelt, dass die Position unserer empfangsbereiten Handys ständig aufgezeichnet wird und dass selbst halbherzige und unzureichende Löschungsanordnungen der Aufsichtsbehörde von der Industrie jahrelang verschleppt oder beklagt werden. Dass die Konzerne aber selbst vor dem Inhalt privater Kommunikation nicht Halt machen und die Datenschutzaufsicht jahrelang versagt, ist der Gipfel. Persönliche und geschäftliche SMS gehen die Handyanbieter rein gar nichts an!”

Prinzipiell dürfte für SMS auch das Briefgeheimnis gelten, immerhin liest die Post auch nicht die Briefe ihrer Kunden mit und selbst bei Postkarten – bei denen das mögliche wäre – wird keine massenhafte Erfassung der Inhalte der Karten durch die Post durchgeführt. Das sollte im Mobilfunk-Bereich nicht anders sein.

Die rechtliche Lage dazu ist sehr deutlich: Die Bundesdatenschutzbeauftrage hat auf Nachfrage nochmal darauf hingewiesen, dass es keine Rechtsgrundlage für das Speichern von SMS Inhalten gibt und diese Speicherung damit unzulässig ist.

Im Zuge der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung kann man also derzeit davon ausgehen, dass in Deutschland im mobilen Bereich bereits massiv Daten (und zwar auch Inhalte und nicht nur Verkehrsdaten) gespeichert werden. Die Bundesregierung hat es bisher nicht geschafft hier den Gesetzen Geltung zu verschaffen – wahrscheinlich war das auch nie angedacht, da diese anlasslos erhobenen Daten als wichtige Informationen bei der Strafverfolgung angesehen wurden.


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