Der Digitalverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG Wort usw) haben sich auf Pauschalabgaben für Smartphones und Tablets geeinigt. Die urheberrechtlichen Abgaben müssen dabei von den Herstellern direkt entrichtet werden. Die Sätze liegen ab sofort (und bis 2018) in folgender Höhe:
- Handys und Smartphones: 6,25 Euro pro Gerät
- Tablet: 8,75 Euro pro Gerät
Gezahlt werden muss dabei rückwirkend bis 2008 für Handys und 2012 für Tablets.
„Die Unternehmen haben vorerst Planungssicherheit und auch für die Verbraucher schaffen die Verträge Klarheit“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Die bestehenden Rechtsstreitigkeiten können jetzt beigelegt und neue verhindert werden.“
Mit den Pauschalabgaben werden private Kopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Texten abgegolten. Nach deutschen Recht sind Privatkopien zulässig, die Urheber erhalten dafür einen Ausgleich in Form der pauschalen Angabe für Datenträger und Speichermedien.
Ob dieses System noch angemessen ist, wird auch beim Bitkom kritisch betrachtet. Es wurde eingeführt um Radioaufnahmen auf Leerkassetten möglich zu machen, da solche Mitschnitte kaum kontrolliert werden könnten. Mittlerweile gibt es die Kassette nicht mehr und auch Radios haben als Musiklieferant deutlich Boden verloren. Das Vergütungssystem aber lebt weiter.
Die bisherigen Sätze waren aber teilweise noch deutlich höher:
via Bitkom
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Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.