Die Kritik um den Error 53 könnte für Apple rechtliche Konsequenzen haben. Die komplette Deaktivierung von Geräten, bei denen TouchID Sensor und Display nicht korrekt zusammen passen, könnte nach Gesetzen in UK unter Sachbeschädigung von fremden Eigentum (Criminal Damage Act 1971) fallen oder zumindest gegen die Verbraucher-Schutz Gesetze in den USA verstoßen.
Die US-amerikanische Kanzlei PCVA sammelt nun potentielle Geschädigte, die sich eine Sammelklage gegen Apple anschließen wollen. Auf der Webseite der Rechtsanwälte heißt es:
We hope to find out why Apple implements a policy where end users aren’t free to choose someone other than Apple to repair their devices. We believe that Apple may be intentionally forcing users to use their repair services, which cost much more than most third party repair shops. Where you could get your screen replaced by a neighborhood repair facility for $50-80, Apple charges $129 or more. There is incentive for Apple to keep end users from finding alternative methods to fix their products.
Ob so eine Klage wirklich Aussicht auf Erfolg hat ist nicht sicher, wirkliche Beispiele dafür gibt es im Vorfeld nicht. Allerdings nehmen US-Gerichte und Behörden Verbraucher-Rechte durchaus ernst und scheuen auch nicht davor zurück, drakonische Strafen zu verhängen. Auch in UK scheint es gute Ansätze für eine Klage zu geben, wobei natürlich auch hier der Ausgang vollkommen offen ist.
Apple hat sich bislang zu den Klagen nicht geäußert. Im Bezug auf den Fehler 53 ist der Konzern nach wie vor der Meinung, dass die Deaktivierung von Geräten notwendig ist, um den Schutz vor defekten oder manipulierten TouchID-Sensoren sicher zu stellen.
(via theguardian)
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Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.