Klage gegen Googles E-Mail-Scannen – Verbraucherschützer setzen zum Kampf an

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bereitet eine Klage gegen Google vor. Hintergrund ist dabei: Der Google Maildienst “Gmail” analysiert die E-Mails seiner Nutzer und hierfür müssen diese explizit zustimmen, sonst kann der Dienst nicht genutzt werden.

Ohne Häkchen keine Leistung – Keine Alternative

Heutzutage kennt man als Internetnutzer das Problem, wer einen Dienst nutzen möchte, der muss Häkchen setzen, also AGB, Datenschutzerklärungen, Nutzungsbestimmungen, Newsletter-Anmeldungen meist zustimmen. Damit gibt es ohne Häkchen keine Leistung. Das ist auch der Knackpunkt im aktuellen Streit. Verbraucherschützer fordern deswegen, dass Gmail-Nutzer noch einmal extra einwilligen müssen, damit Google die E-Mails für Werbezwecke analysieren darf und diese nicht einfach bereits in den Datenschutzrechtlinien vereinbart sind.

Das Verfahren hat grundsätzliche Bedeutung

Aus diesem Grund ist dieser Rechtsstreit durchaus brisant, denn es geht um eine Frage, die Juristen und Verbraucherschützer zunehmend beschäftigt: Kann eine Datenschutzerklärung unwirksam sein, obwohl ein Mensch aktiv eingewilligt hat?

Dabei ist “ein entscheidendes rechtliches Kriterium Freiwilligkeit. Wenn ich als Nutzer gar keine andere Möglichkeit habe, als zuzustimmen, handle ich nicht freiwillig”, sagt Sophie Knebel vom Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht. Damit drohen außerdem Einwilligungen in bestimmten Konstellationen “zur bloßen Fiktion zu werden”, hierzu auch eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums (BMJV).

Generell: Wer willigt schon gerne ein, die eigenen E-Mails für Werbezwecke scannen zu lassen? Im Fall Google gleich seine E-Mail Adresse löschen zu müssen, weil man nicht zustimmt, ist somit viel mehr Zwang, als Freiwilligkeit. Und genau das wollen Datenschützer gerne ändern.

Dazu werden sich die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und Google bald vor dem Landgericht Berlin treffen. Bereits zuvor hatte der Verband Google abgemahnt, doch das Unternehmen weigerte sich eine Unterlassungserklärung abzugeben. So führt kein Weg an der Klage vorbei. Nur noch der Umfang der Klage müsse abgesprochen werden, teilt eine Sprecherin auf Anfrage mit.

Würden Verbraucherschützer mit ihrer Klage gegen Google durch die Gerichte gewinnen, dann hätte das gravierende Folgen für Internetdienste. Nutzer hätten dann grundsätzlich die Möglichkeit zu widersprechen und das obwohl sie zuvor in eine Datenschutzerklärung eingewilligt haben, die genau so eine Datennutzung erlaubt.

Zuletzt aktualisiert: 27. Februar 2016


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