Gerichtliche Anordnung zur iPhone Entsperrung per Fingerabdruck

In den USA hat eine Richterin einen Durchsuchungsbeschluss für ein iPhone ausgestellt, nach dem die Besitzerin das Gerät per Fingerabdruck entschlüsseln muss. Das FBI hatte der Frau vorgeworfen über ihren Freund Kontakte zur armenischen Mafia zu haben und den entsprechenden Beschluss angefordert.

In den USA wird kritisch diskutiert, ob ein solcher Beschluss gültig ist, denn immerhin gilt auch dort der Grundsatz, das niemand sich selbst beschuldigen muss – was bei belastenden Material auf dem Gerät bei einer aktiven Entsperrung der Fall wäre. Es wird aber auch argumentiert, dass dieses Recht nur für die Sprache gilt – eine Entsperrung per Fingerabdruck würde nicht unter das Gesetz fallen.

Ein Grund mehr, eher auf Passwörter als auch biometrischen Daten zu setzen, zumindest wenn man in den USA heimisch ist. Die Preisgabe des Passwortes würde unter den 5. Zusatzartikel der US-Verfassung fallen, der ein Aussageverweigerungsrecht beinhaltet. Dazu kann man sich in solchen Fällen natürlich auch jederzeit darauf zurück ziehen, dass man das Passwort vergessen hat. Bei einem Fingerabdruck ist das so nicht möglich.

Insgesamt wird aber immer deutlicher, dass die US-Rechte aus dem 18. Jahrhundert kaum noch geeignet sind, um die Rechte und Pflichten im digitalen Zeitalter ausreichend zu definieren. Es wäre an der Zeit die Rechtssprechung (nicht nur in den USA) auf aktueller Füße zu stellen.


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