Der Fehler 53 hatte bei einigen Nutzern für viel Ärger gesorgt, weil Apple auf diese Weise unautorisierten Reparatur des Touch-ID-Sensors “bestrafte” und ältere iOS Geräte dann unter Umständen nicht mehr funktionsfähig waren. Es wurde daraufhin eine entsprechende Sammelklage initiiert, die aber abgewiesen wurde.
Der zuständige US-Richter Vince Chhabria folgte der Argumentation Apples:
- das Problem dieses Fehlers lässt sich relativ einfach durch ein Update beheben und Apple übernimmt im Zweifelsfall auch die Kosten für eine Reparatur
- Datenverluste seinen durch den Fehler ebenfalls nicht aufgetreten (zumindest konnten die Kläger dies nicht nachweisen) da nach der Reparatur die Daten wieder vollständig vorhanden waren
Insgesamt geht das Gericht daher davon aus, dass man diesen Fehler nicht vorsätzlich so eingebaut hätte und sieht daher keine direkte Schuld bei Apple, wenn sich ein Defekt auf diese Weise bemerkbar macht.
Der Fehler wurde mit der iOS Version 9.2.1 ausgeräumt und ein Update auf diese Version macht auch ältere Geräte, die bereits von diesem Fehler betroffen sind, wieder lauffähig.
Daher sah das Gericht keine Grundlage für eine Klage und hat die Sammelklage abgewiesen.
Die komplette Begründung dazu kann hier nachgelesen werden: https://de.scribd.com/doc/316348898/Lusson-v-Apple-Ruling
Immer die aktuellsten Nachrichten direkt im Smartphone.
Unsere Kanäle gibt es kostenlos hier:
Telegram: Appdated Telegram Channel
Facebook: Appdated Facebook Seite
Telegram: Appdated Twitter Channel
--------------------------------------------------

Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.