Trotz Vertrag kein Smartphone – so geht man bei Liefer-Verzögerungen vor – Viele Mobilfunkanbieter bieten die Möglichkeit ein Smartphone in Kombination mit einem Vertrag zu erwerben. Der Erwerb des Smartphones ist oft erst der Grund dafür, dass beim selben Anbieter auch noch ein Vertrag abgeschlossen wird. Dementsprechend ist die Enttäuschung ziemlich groß, wenn der Vertrag bereits läuft, aber das Smartphone noch immer auf sich warten lässt. Was kann man also tun.
Inhaltsverzeichnis
Ansprechpartner suchen
Im besten Fall ist der Ansprechpartner für den Versand, genau das Portal bei dem man auch bestellt hat. Im schlechtesten Fall wurde der Versand ausgegliedert und eine dritte Partei ist für diesen verantwortlich. In diesem Fall sollte man prüfen, wer rechtlich für den Versand verantwortlich ist und sich an diese Partei wenden. Das ist auch für weitere rechtliche Schritte sehr wichtig, denn Mahnungen oder Fristen an den falschen Ansprechpartner gelten nicht und begründen keinen rechtlichen Anspruch. Mit etwas Pech versäumt man auf diese Weise wichtige Fristen, wenn man zuerst den falschen Ansprechpartner anschreibt.
Lieferzeiten überprüfen
Ist das Gerät trotz Aktivierung der SIM-Karte noch immer nicht eingetroffen, hilft auch oft ein Blick auf die versprochenen Lieferzeiten. Im FAQ oder in den Details zum Gerät machen die Händler oft Angaben darüber wann man mit dem Erhalt des Smartphones rechnen kann. Schaut man beispielsweise in das FAQ von Sparhandy lassen sich folgende Informationen entnehmen.
Nach der Vertragsgenehmigung versendet Sparhandy.de die Hardware in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Vertraglich behält sich Sparhandy.de bei Verfügbarkeit des bestellten Geräts eine Lieferzeit von 3 bis 7 Werktagen nach Freischaltung des Mobilfunkvertrags vor. Sollte ein Gerät nicht innerhalb dieser Frist lieferbar sein, finden Sie einen entsprechenden Lieferhinweis auf der Detailseite des Handys unterhalb des Handytextes. Hier ist auch eine Angabe zur voraussichtlichen Lieferzeit hinterlegt.
Bei vorbestellten Smartphones ergeben sich hier wichtige Details. Die Anbieter geben hier oft Lieferhinweise und verweisen auf eine Auslieferung nach Markteintritt, oder auch erst wenn diese auf dem Markt angekommen sind. Hierbei kann es zu vielerlei Verzögerungen kommen. Da das Verkaufsportal selbst, die Ware erst einmal erhalten muss.
Widerrufsrecht nutzen
Bei Handyverträgen, die über das Internet oder Telefon abgeschlossen worden sind, gilt in jedem Fall das gesetzliche Widerrufsrecht. So kann man einen Vertrag ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Ware widerrufen. Mit Hilfe dieses Rechts kann man gut Druck auf die Anbieter machen, falls die Ware nicht rechtzeitig eintrifft. In vielen Fällen kann der erhöhte Druck so die Lieferung beschleunigen.
Nach abgelaufener Frist ist leider kein Widerruf mehr möglich. Man sollte daher darauf achten innerhalb der Frist zu bleiben. Dementsprechend ist es besser zu früh zu widerrufen, als gar nicht. Denn einen Vertrag kann man nach Widerruf auch erneut abschließen.
Sonderkündigungsrecht bei ausbleibender Lieferung
Bekommt man das Handy nicht ist die Situation etwas komplizierter. Der Vertrag und der Kauf des Handys stellen in der Regel zwei Verträge dar. Allerdings sind diese miteinander gekoppelt und somit ergäbe sich in diesem Fall der Grund beide zu kündigen. Rechtsanwalt Thomas Hollweck meint dazu:
Im Regelfall werden solche kombinierten Verträge abgeschlossen, um neben der Mobilfunk-Dienstleistung zusätzlich ein vergünstigtes oder kostenloses Handy erwerben zu können. Der Mobilfunk-Dienstleistungsvertrag wäre nicht ohne die Handyoption, der Handy-Kauf/Mietvertrag wäre nicht ohne den Mobilfunk-Dienstleistungsvertrag abgeschlossen worden. Daher können kombinierte Verträge in ihrer Gesamtheit gekündigt werden, wenn lediglich ein Teilvertrag einen Kündigungsgrund aufweist.
Da dieser Fall etwas komplizierter ist, macht es Sinn sich hier professionelle Hilfe zu suchen. Generell ist es ratsam, sollte man keine Einigung mit dem Anbieter finden können, den Gang zum Rechtsanwalt zu wagen. Daneben sind auch die Verbraucherzentralen vor Ort immer ein guter Ansprechpartner bei solchen Problemen und können helfen, Schwierigkeiten auch ohne Gerichtsprozess aus dem Weg zu räumen.
Video: Verbraucherrechte beim Umtausch
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