Trotz Vertrag kein Smartphone – so geht man bei Liefer-Verzögerungen vor

Trotz Vertrag kein Smartphone – so geht man bei Liefer-Verzögerungen vor – Viele Mobilfunkanbieter bieten die Möglichkeit ein Smartphone in Kombination mit einem Vertrag zu erwerben. Der Erwerb des Smartphones ist oft erst der Grund dafür, dass beim selben Anbieter auch noch ein Vertrag abgeschlossen wird. Dementsprechend ist die Enttäuschung ziemlich groß, wenn der Vertrag bereits läuft, aber das Smartphone noch immer auf sich warten lässt. Was kann man also tun.

Ansprechpartner suchen

Die Verbraucherzentralen in Deutschland sagen, dass Sie in diesem Fall folgende Rechte haben:

  • Sie haben Anspruch auf das Smartphone, das Sie bestellt haben.
  • Wenn das Smartphone nicht geliefert wird, können Sie vom Vertrag zurücktreten.
  • Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung des Kaufpreises.

Sie können diese Rechte geltend machen, indem Sie sich an den Händler oder den Mobilfunkanbieter wenden, bei dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Sie sollten den Händler oder den Mobilfunkanbieter schriftlich auffordern, Ihnen das Smartphone zu liefern oder den Vertrag zu stornieren.

Wenn der Händler oder der Mobilfunkanbieter nicht reagiert oder Ihren Forderungen nicht nachkommt, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Die Verbraucherzentrale kann Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen.

Hier sind einige Tipps, die Sie befolgen sollten, wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden:

  • Bewahren Sie alle Unterlagen, die Sie zum Vertrag haben, sorgfältig auf. Dies includes den Kaufvertrag, die Rechnung und alle Korrespondenz mit dem Händler oder dem Mobilfunkanbieter.
  • Halten Sie sich an den gesetzlichen Fristen. Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten, müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Smartphones tun.
  • Kontaktieren Sie den Händler oder den Mobilfunkanbieter schriftlich. Dies ist wichtig, um einen Nachweis zu haben, dass Sie Ihre Rechte geltend machen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Rechte Sie haben oder wie Sie diese geltend machen sollen, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Die Verbraucherzentrale bietet kostenlose Beratung und Unterstützung an.

Im besten Fall ist der Ansprechpartner für den Versand, genau das Portal bei dem man auch bestellt hat. Im schlechtesten Fall wurde der Versand ausgegliedert und eine dritte Partei ist für diesen verantwortlich. In diesem Fall sollte man prüfen, wer rechtlich für den Versand verantwortlich ist und sich an diese Partei wenden. Das ist auch für weitere rechtliche Schritte sehr wichtig, denn Mahnungen oder Fristen an den falschen Ansprechpartner gelten nicht und begründen keinen rechtlichen Anspruch. Mit etwas Pech versäumt man auf diese Weise wichtige Fristen, wenn man zuerst den falschen Ansprechpartner anschreibt.

Lieferzeiten überprüfen

Ist das Gerät trotz Aktivierung der SIM-Karte noch immer nicht eingetroffen, hilft auch oft ein Blick auf die versprochenen Lieferzeiten. Im FAQ oder in den Details zum Gerät machen die Händler oft Angaben darüber wann man mit dem Erhalt des Smartphones rechnen kann. Schaut man beispielsweise in das FAQ von Sparhandy lassen sich folgende Informationen entnehmen.

Nach der Vertragsgenehmigung versendet Sparhandy.de die Hardware in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Vertraglich behält sich Sparhandy.de bei Verfügbarkeit des bestellten Geräts eine Lieferzeit von 3 bis 7 Werktagen nach Freischaltung des Mobilfunkvertrags vor. Sollte ein Gerät nicht innerhalb dieser Frist lieferbar sein, finden Sie einen entsprechenden Lieferhinweis auf der Detailseite des Handys unterhalb des Handytextes. Hier ist auch eine Angabe zur voraussichtlichen Lieferzeit hinterlegt.

Bei vorbestellten Smartphones ergeben sich hier wichtige Details. Die Anbieter geben hier oft Lieferhinweise und verweisen auf eine Auslieferung nach Markteintritt, oder auch erst wenn diese auf dem Markt angekommen sind. Hierbei kann es zu vielerlei Verzögerungen kommen. Da das Verkaufsportal selbst, die Ware erst einmal erhalten muss.

Widerrufsrecht nutzen

Bei Handyverträgen, die über das Internet oder Telefon abgeschlossen worden sind, gilt in jedem Fall das gesetzliche Widerrufsrecht. So kann man einen Vertrag ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Ware widerrufen. Mit Hilfe dieses Rechts kann man gut Druck auf die Anbieter machen, falls die Ware nicht rechtzeitig eintrifft. In vielen Fällen kann der erhöhte Druck so die Lieferung beschleunigen.

Nach abgelaufener Frist ist leider kein Widerruf mehr möglich. Man sollte daher darauf achten innerhalb der Frist zu bleiben. Dementsprechend ist es besser zu früh zu widerrufen, als gar nicht. Denn einen Vertrag kann man nach Widerruf auch erneut abschließen.

Sonderkündigungsrecht bei ausbleibender Lieferung

Bekommt man das Handy nicht ist die Situation etwas komplizierter. Der Vertrag und der Kauf des Handys stellen in der Regel zwei Verträge dar. Allerdings sind diese miteinander gekoppelt und somit ergäbe sich in diesem Fall der Grund beide zu kündigen. Rechtsanwalt Thomas Hollweck meint dazu:

Im Regelfall werden solche kombinierten Verträge abgeschlossen, um neben der Mobilfunk-Dienstleistung zusätzlich ein vergünstigtes oder kostenloses Handy erwerben zu können. Der Mobilfunk-Dienstleistungsvertrag wäre nicht ohne die Handyoption, der Handy-Kauf/Mietvertrag wäre nicht ohne den Mobilfunk-Dienstleistungsvertrag abgeschlossen worden. Daher können kombinierte Verträge in ihrer Gesamtheit gekündigt werden, wenn lediglich ein Teilvertrag einen Kündigungsgrund aufweist.

Da dieser Fall etwas komplizierter ist, macht es Sinn sich hier professionelle Hilfe zu suchen. Generell ist es ratsam, sollte man keine Einigung mit dem Anbieter finden können, den Gang zum Rechtsanwalt zu wagen. Daneben sind auch die Verbraucherzentralen vor Ort immer ein guter Ansprechpartner bei solchen Problemen und können helfen, Schwierigkeiten auch ohne Gerichtsprozess aus dem Weg zu räumen.

Video: Verbraucherrechte beim Umtausch

IHK-Rechtsexperte erklärt die Themen Gewährleistung, Umtausch und Garantie beim Kaufvertrag

Zuletzt aktualisiert: 10. Dezember 2023


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