Viele Drohnen bringen bereits die Möglichkeit mit, auch über eine VR-Brille gesteuert zu werden. Der Pilot nutzt dann die Kamera der Drohne um sich zu orientieren und steuert die Drohne in der Regel durch Bewegungen des Headsets. Allerdings ist diese Möglichkeit in Deutschland bisher nicht erlaubt. Die Drohnen dürfen nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen nur in der Sichtweite des Steuerers geflogen werden. Das ist bei einer VR-Brille nicht der Fall da man zwar mit der Drohne sieht, aber eben nicht mehr die Drohne und deren Umfeld. Einige Systeme setzten daher auf Hybridlösung für zwei Personen: eine Person, die das Steuer der Drohne übernimmt und eine zweite Person, die per VR Brille die Kamera bedient.
Mit einem neuen Gesetzentwurf zum Drohnenflug möchte das Verkehrsministerium nun einige Änderungen beim Drohnenflug vornehmen, unter anderem soll auch der VR-Flug erlaubt werden – zumindest dann, wenn einige Bedingungen erfüllt sind. Der neue gesetzliche Rahmen wird in der “Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ neu geregelt.
Auf der Webseite des Ministeriums heißt es dazu im Original:
Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers.
Damit sind drei wichtige Bedingungen genannt, unter denen ein VR-Drohenflug durchgeführt werden kann:
- die maximale Flughöhe beträgt 30 Meter
- bei Drohnen bis zu 250 Gramm kann der Flug alleine durchgeführt werden
- bei Drohnen über 250 Gramm muss eine weitere Person den Flug beaufsichtigen (aber nicht direkt steuern)
Mit dieser Regelung könnte der VR-Flug in Deutschland deutlichen Auftrieb bekommen. Allerdings ist bisher noch nicht klar, wann genau die neuen Regelungen in Kraft treten werden. Das Bundeskabinett hat der neuen Verordnung bereits zugestimmt. Nun fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates, damit diese Verordnung in Kraft treten kann.
Neben der Freigabe von VR-Brillen zur Drohnensteuerung enthält die neue Verordnung noch eine ganze Reihe von weiteren Regelung zum Drohnenflug. Unter anderem werden die Bedingungen, unter denen eine Drohne eingesetzt werden kann präzisiert und teilweise auch deutlich verschärft. So soll die maximale Flughöhe von Drohnen einheitlich auf 100 Meter begrenzt werden. Dazu müssen Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm zukünftig gekennzeichnet werden. Es wird eine Plakette mit dem Namen und der Anschrift des Besitzers gefordert. Ziel soll es sein, im Schadensfall den Verursacher ausfindig machen zu können. Wie allerdings kontrolliert werden soll, dass die Daten auf der Drohne auch korrekt sind, bleibt offen. Darüber hinaus ist zukünftig auch der Betrieb über Wohngrundstücken verboten, so lange nicht die Erlaubnis des Überflogenen eingeholt wurde. Das gilt für alle Drohnen, die mit Kameras oder Mikrofonen ausgestattet sind.
Im Bundesrat besteht rein theoretisch die Möglichkeit, dass sich an den Regelungen noch einiges ändert. Es ist damit auch möglich, dass beispielsweise die VR Regelung wieder aus dem Gesetzt genommen wird. Von daher sollte man sich noch nicht zu sehr freuen, auch wenn es bisher kaum Anlass zur Vermutung gibt, dass dieser Passus geändert wird.
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Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.